Westfleisch straft Eber nicht ab, behält aber Mengenbegrenzung bei
Normalerweise ziehen die Schlachtunternehmen sofort nach, wenn ein Mitwettbewerber an den Abrechnungsmasken „dreht“. Umso erstaunlicher ist, dass Westfleisch seine Bezahlung für Masteber nicht verschlechtert.
Normalerweise ziehen die anderen Schlachtunternehmen sofort nach, wenn ein Mitwettbewerber an den Abrechnungsmasken „dreht“. Umso erstaunlicher ist, dass Westfleisch seine Bezahlung für Masteber nicht verschlechtert, obwohl beim Wettbewerber Tönnies ab 17.9.18 eine neue Maske gilt. Marktexperten beziffern den Verlust auf 2 bis 3 € je Tier. Anders als Tönnies nimmt Westfleisch aber keine zusätzlichen Eber auf, zumindest ist in einem Schreiben des Unternehmens davon explizit nicht die Rede.
Die Westfleisch-Führung erklärt das Vorgehen mit der derzeit starken Verunsicherung im Markt, die durch die weiter offene „Kastrationsfrage“ herrscht. In dem Schreiben an die Lieferanten heißt es, es sei fahrlässig, in der jetzigen Situation mit Maskenänderungen die Verunsicherung bei den Bauern noch zu vergrößern. "Die Bedingungen für die Abnahme von Mastebern bei Westfleisch bleiben damit, bis auf weiteres, unverändert", schreibt das münsterische Unternehmen wörtlich.
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Normalerweise ziehen die anderen Schlachtunternehmen sofort nach, wenn ein Mitwettbewerber an den Abrechnungsmasken „dreht“. Umso erstaunlicher ist, dass Westfleisch seine Bezahlung für Masteber nicht verschlechtert, obwohl beim Wettbewerber Tönnies ab 17.9.18 eine neue Maske gilt. Marktexperten beziffern den Verlust auf 2 bis 3 € je Tier. Anders als Tönnies nimmt Westfleisch aber keine zusätzlichen Eber auf, zumindest ist in einem Schreiben des Unternehmens davon explizit nicht die Rede.
Die Westfleisch-Führung erklärt das Vorgehen mit der derzeit starken Verunsicherung im Markt, die durch die weiter offene „Kastrationsfrage“ herrscht. In dem Schreiben an die Lieferanten heißt es, es sei fahrlässig, in der jetzigen Situation mit Maskenänderungen die Verunsicherung bei den Bauern noch zu vergrößern. "Die Bedingungen für die Abnahme von Mastebern bei Westfleisch bleiben damit, bis auf weiteres, unverändert", schreibt das münsterische Unternehmen wörtlich.