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Gewässerrandstreifen: Wann wird kontrolliert?

Lesezeit: 1 Minuten

Das Ackerbauverbot innerhalb von 5 m zu Gewässern, das ab 1. Januar 2019 in Baden-Württemberg gelten soll, treibt nach wie vor viele Ackerbauern um. Ihr Ärger entzündet sich vor allem daran, dass bisher offenbar nur einzelne untere Wasserbehörden im Land dazu bereit waren, seit Jahrzehnten trockengefallene Gräben aus dem Verzeichnis der Gewässer mit wasserwirtschaftlicher Bedeutung (AWGN) herauszunehmen. Denn dann wäre dort kein Randstreifen mehr einzuhalten.


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Das Stuttgarter Umweltministerium erklärte das uneinheitliche Vorgehen der Behörden damit, dass die unteren Wasserbehörden bei der Einstufung der Gewässer neben der Wasserführung weitere Faktoren berücksichtigen, wie z.B. eine naturgegebene Vorflutereigenschaft, die Größe des Einzugsgebietes, die Verhinderung von Bodenerosion in landwirtschaftlichen Intensivkulturen sowie den Schutz vor Überflutungen.


Überwacht werden soll das Ackerbauverbot, das nicht CC-relevant ist, im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Gewässerschauen sowie anlassbezogen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

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