Das Interesse an einer Förderung über AFP für Stallbaumaßnahmen ist sowohl in Baden-Württemberg als auch in Bayern anhaltend hoch. Da die Fördertöpfe in der Summe aber unverändert blieben, können längst nicht mehr alle Anträge bewilligt werden. Daher hat Baden-Württemberg beispielsweise bereits die Anzahl der Auswahltermine auf drei reduziert.
Baden-Württemberg hat im letzten Jahr 75 Bauvorhaben in die Milchviehhaltung mit insgesamt 16,4 Mio. € gefördert. Der Basisfördersatz im großen AFP liegt weiterhin bei 20 %, bei Investitionen in eine besonders tiergerechte Haltung bei 30 %. Und auch bei tierwohlfördernden Maßnahmen im Rahmen einer Umstellung von der Anbinde- in den Laufstall sind 30 % möglich. Die Obergrenze liegt unverändert bei 1,5 Mio. €. Beim sogenannten „kleinen AFP“ (LPR D1) bleibt die Obergrenze bei 200000 €. Damit sollen vor allem kleinere Nebenerwerbsbetriebe ihren Betrieb modernisieren können. Ob und welche Anpassungen für 2020 vorgenommen werden, ist laut MLR in Stuttgart noch nicht absehbar.
Bayern hat bei den drei Antragsrunden im Jahr 2018 nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums 215 Anträge für die Milchviehhaltung bewilligt. Bei 148 handelte es sich um die Umstellung vom Anbinde- auf den Laufstall. Für dieses Jahr liegen bereits 36 Anträge vor.
Insgesamt stehen 2019 für AFP, Diversifizierungsförderung und das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) 63Mio. € zur Verfügung, davon zwei Drittel für AFP. Der Fördersatz für besonders tiergerechte Haltung beträgt 25%, die Förderobergrenze nach wie vor nur 400000 €. Wie das AFP künftig aussieht, ist noch offen. Auch bei BaySL stehen Anpassungen an, derzeit ist es ausgesetzt.
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Das Interesse an einer Förderung über AFP für Stallbaumaßnahmen ist sowohl in Baden-Württemberg als auch in Bayern anhaltend hoch. Da die Fördertöpfe in der Summe aber unverändert blieben, können längst nicht mehr alle Anträge bewilligt werden. Daher hat Baden-Württemberg beispielsweise bereits die Anzahl der Auswahltermine auf drei reduziert.
Baden-Württemberg hat im letzten Jahr 75 Bauvorhaben in die Milchviehhaltung mit insgesamt 16,4 Mio. € gefördert. Der Basisfördersatz im großen AFP liegt weiterhin bei 20 %, bei Investitionen in eine besonders tiergerechte Haltung bei 30 %. Und auch bei tierwohlfördernden Maßnahmen im Rahmen einer Umstellung von der Anbinde- in den Laufstall sind 30 % möglich. Die Obergrenze liegt unverändert bei 1,5 Mio. €. Beim sogenannten „kleinen AFP“ (LPR D1) bleibt die Obergrenze bei 200000 €. Damit sollen vor allem kleinere Nebenerwerbsbetriebe ihren Betrieb modernisieren können. Ob und welche Anpassungen für 2020 vorgenommen werden, ist laut MLR in Stuttgart noch nicht absehbar.
Bayern hat bei den drei Antragsrunden im Jahr 2018 nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums 215 Anträge für die Milchviehhaltung bewilligt. Bei 148 handelte es sich um die Umstellung vom Anbinde- auf den Laufstall. Für dieses Jahr liegen bereits 36 Anträge vor.
Insgesamt stehen 2019 für AFP, Diversifizierungsförderung und das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) 63Mio. € zur Verfügung, davon zwei Drittel für AFP. Der Fördersatz für besonders tiergerechte Haltung beträgt 25%, die Förderobergrenze nach wie vor nur 400000 €. Wie das AFP künftig aussieht, ist noch offen. Auch bei BaySL stehen Anpassungen an, derzeit ist es ausgesetzt.