Landwirte, die noch Anträge für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) stellen wollen, müssen sich sputen. Denn die Antragsfrist für beide Programme endet am 22. Februar.
Laut bayerischem Agrarministerium können die Landwirte in diesem Jahr die gleichen KULAP-Maßnahmen beantragen wie 2018. Das heißt, dass mit Ausnahme von B35 (Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten) alle bestehenden Maßnahmen für eine Neuantragsstellung zur Verfügung stehen.
Geringfügige Veränderungen gibt es bei der Anlage von Gewässer- und Erosionsstreifen in den „roten Gebieten“, die im Rahmen der Düngever-ordnung festgelegt wurden. Bei ebenen Flächen ist dort eine Breite von 7 m (grüne Gebiete: 6 m) erforderlich, bei stark geneigten Flächen mindestens 13 m.
Beim VNP sind Anträge nur in festgelegten Gebieten und nach einer Beratung durch die Untere Naturschutzbehörden möglich. Dabei geht es vor allem um die extensive Nutzung von Wiesen, Weiden und Ackerland. Trotzdem ist die Beteiligung groß. 2017 führten 18000 Landwirte auf 85000 ha VNP-Maßnahmen durch.
Für das VNP waren im Haushaltsjahr 2018 knapp 40 Mio. € veranschlagt, für das KULAP 275 Mio. €.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Landwirte, die noch Anträge für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) stellen wollen, müssen sich sputen. Denn die Antragsfrist für beide Programme endet am 22. Februar.
Laut bayerischem Agrarministerium können die Landwirte in diesem Jahr die gleichen KULAP-Maßnahmen beantragen wie 2018. Das heißt, dass mit Ausnahme von B35 (Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten) alle bestehenden Maßnahmen für eine Neuantragsstellung zur Verfügung stehen.
Geringfügige Veränderungen gibt es bei der Anlage von Gewässer- und Erosionsstreifen in den „roten Gebieten“, die im Rahmen der Düngever-ordnung festgelegt wurden. Bei ebenen Flächen ist dort eine Breite von 7 m (grüne Gebiete: 6 m) erforderlich, bei stark geneigten Flächen mindestens 13 m.
Beim VNP sind Anträge nur in festgelegten Gebieten und nach einer Beratung durch die Untere Naturschutzbehörden möglich. Dabei geht es vor allem um die extensive Nutzung von Wiesen, Weiden und Ackerland. Trotzdem ist die Beteiligung groß. 2017 führten 18000 Landwirte auf 85000 ha VNP-Maßnahmen durch.
Für das VNP waren im Haushaltsjahr 2018 knapp 40 Mio. € veranschlagt, für das KULAP 275 Mio. €.