Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Stall und Biogasanlage unter Dauerbeschuss

Lesezeit: 5 Minuten

Was wie ein juristischer Kleinkrieg um ein Waldstück aussieht, könnte auch für andere Bauherren Folgen haben.


Das Wichtigste zum Thema Süd extra freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Schweinehalter Wolfgang Daiber aus Uhingen-Holzhausen (Lkr. Göppingen) hat wahrlich gute Nerven: Der Rechtsstreit um die Genehmigung seines Abferkelstalls und einer Biogasanlage läuft seit mittlerweile zehn Jahren. Hinter ihm liegen lange Gerichtsverhandlungen, zahllose Telefonate mit seinem Anwalt und nächtelanges Aktenstudium. Der Fall füllt nicht nur in seinem Büro mehrere Ordner, sondern auch bei Anwälten und Gerichten. Die Verfahrenskosten dürften sich inzwischen auf zigtausend Euro belaufen.


Zwei Verfahren laufen:

Die Gegner Wolfgang Daibers sind dabei allerdings nicht – wie so oft – Anwohner oder Behörden, sondern ausgerechnet ein Berufskollege aus demselben Ort. Landwirt K. war zu Beginn des Verfahrens Schweinemäster und Direktvermarkter, inzwischen soll er in Rente sein. Sein Hof liegt zwar ca. 2km westlich von Daiber entfernt. Allerdings grenzt sein Waldstück mit 1,1ha im Abstand von 40m in nördlicher Richtung an Daibers Betriebsstandort an.


Die beiden Bauvorhaben will K. verhindern, weil er durch die Ammoniak- Emissionen und Stickstoff-Depositionen von Abferkelstall und Biogasanlage Schäden an seinem Wald befürchtet. Zum Fall selbst will er gegenüber Südplus keine Aussage machen.


Bauantrag bereits 2007:

Als Aussiedlerhof rechnete Wolfgang Daiber 2007 nicht mit Widerständen, als er den Bauantrag für den Stall mit 108 Abferkelbuchten für 270 Sauen stellte. Zumal dieser – wie die geplante Biogasanlage – nicht unter das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) fiel. Sein Betrieb liegt auf einer Kuppe, rund 300m östlich vom Ortsrand Holzhausens entfernt. Neben dem Sauenstall bewirtschaftet er 75ha und organisiert die Getreideerfassung für das untere Filstal. „Mit der Bevölkerung hatten wir nie Probleme“, sagt Daiber, dessen Tochter Franziska gerade in den Hof eingestiegen ist.


Einwände verzögern Bau:

Als K. 2009 seine erste Klage gegen den geplanten Stall aufgrund eines Formfehlers im Antrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) gewann, dachte Wolfgang Daiber noch: „Das Problem wird schnell behoben sein und wir können bauen.“


Doch es kam anders. Denn in den folgenden Jahren wurde seine komplette Betriebsentwicklung durch K. über den Haufen geworfen. Obwohl der Sauenhalter bereits seit Juli 2010 die offizielle Baugenehmigung für seinen Stall samt Güllehochbehälter vom Landratsamt Göppingen in der Tasche hatte, verzögerte sich der Bau durch Widersprüche, Anfechtungsklagen und Berufungen der Gegenseite bis August 2013!


Erst der VGH in Mannheim genehmigte ihn in letzter Instanz und ließ auch keine Revision mehr zu. Die Begründung: Es liege keine Rechtsverletzung vor. Eine Überschreitung etwaiger Grenzwerte sei angesichts einer Viehdichte im Landkreis von nur 0,5GV/ha nicht ersichtlich. Daiber fing an, den Abferkelstall zu bauen. „Ich habe mich auf die Rechtssprechung der Gerichte verlassen und ca. 600000€ investiert.“ Seit 2014 ist der Stall nun in Betrieb.


Doch der Krimi ging weiter: Nachdem er den Bau des Stalles nicht verhindern konnte, klagte K. nun auf nachträgliche immissionsschutzrechtliche Anordnungen am Stall nach BImSchG. Laut Klageschrift sei das Verwaltungsgericht Stuttgart den Auswirkungen der genehmigten Anlage auf seinen Wald nur in sehr unzulänglicher Weise nachgegangen.


Biogasanlage genehmigt:

Damit nicht genug. Denn Daiber erging es mit der geplanten 250kW-Biogasanlage, die zu 45% mit Gülle betrieben werden sollte, ähnlich. Die Baugenehmigung lag schon im April 2012 vor. Bis heute sind jedoch keine Bagger angerollt, da K. dagegen klagte. Auf das zwischenzeitlich gemachte Angebot eines Flächentausches ließ er sich laut Bauherr nicht ein.


Mittlerweile war jedoch nicht mehr Daiber der Beklagte, sondern das Land Baden-Württemberg als Genehmigungsbehörde. Seinem Mandanten gehe es in der Sache nicht um den Output der Anlage, sondern um die Einhaltung der aktuell geltenden Immissionsgrenzen. „Also das, was im Wald ankomme“, erklärt K.s Anwalt Peter Kremer auf Anfrage von Südplus.


Welche Grenzwerte gelten?

Doch darüber, welche Grenzwerte nun tatsächlich heranzuziehen seien und welche Hintergrundbelastung an Ammoniak man am Standort ansetzen könne, waren sich die Gutachter beider Seiten uneins. Denn realistische Messungen über einen langen Zeitraum gibt es nicht. Zu berücksichtigen galt außerdem die seit dem Bauantrag 2007 stark gesunkene Viehdichte in der Region.


Zum vorläufigen Showdown kam es Mitte Februar 2018 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. K. scheiterte mit beiden Klagen. Beide Baugenehmigungen seien rechtens. Der Richter stützte sich in seinem Urteil auf die vom Gericht in Auftrag gegebene Immissionsschutzprognose Ammoniak und Stickstoff, die den Gesamtbetrieb Daiber einem BImsch-Verfahren unterzog. Danach sei von „irrelevanten Schadstoffeinträgen“ auf den Wald auszugehen.


Der Ammoniak-Ausstoß aus der Biogasanlage liege mit 0,95kg N/ha/Jahr weit unter dem nach dem LAI-Leitfaden zulässigen Grenzwert von 5kg. Auch für eine nachträgliche Anordnung von emissionsmindernden Maßnahmen am Abferkelstall sah das Gericht keinen Anlass.


Die Interessen K‘s als Nachbar seien in den Auflagen der Baugenehmigung ausreichend berücksichtigt worden. So z.B. im Einbau einer emissionsmindernden Mehrphasenfütterung oder in einem zentralen Abluftaustritt an der Stallsüdseite. Zudem handele es sich um einen Wald ohne besonderen Schutzstatus und ohne nennenswerten Erträge.


Wie geht es weiter?

Trotz der erneuten Niederlage gibt K. nicht auf. Aktuell ist das Verfahren laut Anwalt Peter Kremer in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängig. Daher ist das letzte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Februar nicht rechtskräftig.


Womöglich geht die Geschichte für Wolfgang Daiber weiter. „Ich hoffe nur, dass vor dem Beschluss einer neuen TA-Luft 2019 eine endgültige Entscheidung fällt. Sonst wird vermutlich alles nochmal von vorne aufgerollt.“ Schon jetzt beziffert er seine Kosten für das Verfahren auf über 500000€! Ob er eine Schadenersatzklage anstrengt, ist offen.


Kontakt: silvia.lehnert@topagrar.com

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.