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Agrarverwaltung attackiert LKV

Rückforderung von 1,7 Mio. € Fördermitteln und Strafanzeige wegen Subventionsbetrug: Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft schießt massiv gegen das LKV Bayern. Doch wie berechtigt sind die Vorwürfe? Südplus hat nachgehakt.

Lesezeit: 5 Minuten

Rückforderung von 1,7 Mio. € Fördermitteln und Strafanzeige wegen Subventionsbetrug: Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft schießt massiv gegen das LKV Bayern. Doch wie berechtigt sind die Vorwürfe? Südplus hat nachgehakt.


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Viele Landwirte in Bayern rieben sich verwundert die Augen, als sie in der Woche nach Pfingsten in den Medien von einem angeblichen Finanzskandal beim Landeskuratorium für tierische Veredelung in Bayern (LKV) lasen. Die bäuerliche Selbsthilfeeinrichtung soll Zuschüsse für Beratungsstunden bezogen haben, die sie nicht nachweisen kann.



Tatsächlich hat die für die Förderabwicklung zuständige Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) im Februar 2018 bereits ausgezahlte Abschlagszahlungen für die Beratung im Jahr 2013 vom LKV zurückgefordert. Bei der Beratung von Ferkelerzeugern, Schweine- und Bullenmästern geht es um 46 171 Stunden und damit um den kompletten Förderbetrag, bei der Milcherzeugerberatung um rund 3 200 von insgesamt 37 998 Stunden. In der Summe stehen für das LKV 2,15 Mio. € Fördermittel auf dem Spiel, von denen 1,7 Mio. € bereits ausgezahlt waren. Zudem erstattete die LfL auch Strafanzeige gegen das LKV wegen Subventionsbetrugs. Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe  prüfte die Staatsanwaltschaft allerdings noch, ob es überhaupt einen Anfangsverdacht gibt.



Fassungslosigkeit beim LKV


Vorstand und Geschäftführung des LKV reagierten auf den Rückforderungsbescheid mit Unverständnis. Als sie Ende Mai von der Strafanzeige erfuhren, waren sie fassungslos. „Wir haben nichts Falsches getan, sondern nur das befolgt, was Ende 2012 mit dem Ministerium vereinbart war“, betont Milchviehhalter und LKV-Vorsitzender Josef Bauer.



Bauer und LKV-Geschäftsführer Uwe Gottwald setzten daraufhin das Thema auf die Tagesordnung der LKV-Mitgliederversammlung Anfang März. Diese beschloss einstimmig, gegen die Rückforderung zu klagen.



Das LKV beruft sich dabei vor allem auf eine Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie der Verbandberatung, am 14. November 2012 im bayerischen Landwirtschaftsministerium.

Damals stellten die Experten des Ministeriums klar, dass für den Nachweis der geförderten Beratungsstunden die auf den Rechnungen der Landwirte angegebenen Beratungsstunden ausreichend seien. Diese Aussage steht auch explizit im Protokoll dieser Besprechung, das von zwei Mitarbeitern des Ministeriums unterzeichnet wurde und Südplus vorliegt. Laut LKV-Vertretern gab es bis Ende 2013 keine anderslautenden Mitteilungen. Das Landwirtschaftsministerium lehnte auf Anfrage von Südplus unter Hinweis auf das laufende Verfahren eine Stellungnahme ab.



Jedenfalls vertraute das LKV auf die Zusage und rechnete 2013 und 2014 entsprechend ab. Maßgeblich waren demnach die auf den Rechnungen bzw. Kontoauszügen genannten Stunden, die jeweils zu Jahresbeginn zwischen dem Landwirt und seinem Erzeugerring vereinbart waren.


Zudem wurde offenbar vereinbart, dass 15 LKV-Berater Zeitaufzeichnungen führen, um die Angemessenheit der Förderpauschalen zu prüfen. Das Ziel war, bei LKV-Mitarbeitern, die Hoheitsaufgaben (z. B. die Leistungsprüfung) und Beratung durchführen, beide Bereiche zeitlich genau voneinander abgrenzen zu können. Denn eine Quersubventionierung aus anderen geförderten Bereichen sollte ausgeschlossen werden.


Ergebnisse weichen ab.


Diese Aufzeichnungen ergaben jedoch, dass die so ermittelte Beratungszeit in vielen Fällen von der Stundenzahl auf den Rechnungen abwich. In einigen der Betriebe war sie höher, in anderen niedriger.

Als diese Abweichungen bei der Prüfung des Verwendungsnachweises auffielen, versuchte das Ministerium, diese zu heilen. Im Februar 2017 teilte es der LfL per Landwirtschaftsministeriums- Schreiben (LMS) mit, dass sich die Kalkulation der notwendigen Beratungsstunden zur Lösung eines betrieblichen Problems vor Beginn der Beratung oftmals schwierig gestalte. Daraus ergebe sich, dass entweder mehr oder weniger Beratungsstunden als beantragt und vereinbart geleistet werden müssten.


Ministerium wollte Saldierung


Um zu vermeiden, dass rückwirkend alle Einzelvereinbarungen geändert und -abrechnungen angepasst werden mussten, gab das Ministerium für das Jahr 2013 zunächst eine Saldierung vor: Die gegenüber der Beantragung und Vereinbarung zu wenig erbrachten Stunden sollten mit den Beratungsstunden verrechnet werden, die über die vereinbarten Stunden hinaus erbracht wurden. Das entsprechende LMS liegt Südplus vor.



Wäre nach diesem Schema verfahren worden, hätte das LKV für 2013 sogar weniger Förderung beantragt, als ihm zugestanden hätte. Denn die 15 Berater kamen auf mehr Stunden, als das LKV aufgrund der Abrechnungen der Landwirte beantragt hatte. Doch offenbar verwarf das Ministerium diese Regelung wieder. Denn es ließ den Leiter der Abteilung Förderung der LfL gewähren, als dieser zum Schlag gegen das LKV ausholte.


Die LKV-Spitze Bauer und Gottwald beruft sich hingegen auf den Vertrauensschutz: „Unser damaliger Stundennachweis war jahrelange Praxis und explizit so mit dem Landwirtschafts-

ministerium vereinbart.“ Den Umstellungen der Förderrichtlinien habe man Rechnung getragen und die Aufzeichnungen schrittweise angepasst. Seit 2015 schreiben alle LKV-Berater ihre Stundenzahl betriebsbezogen und nach Art der Leistung auf“, sagt Gottwald.


Gerichte sind am Zug


Klären müssen diesen Streit jetzt die Gerichte. Sollte die Klage des LKV abgewiesen werden, hätte die Selbsthilfeorganisation ein finanzielles Problem. Denn zur Rückforderung für 2013 könnte noch eine für 2014 kommen, weil in diesem Jahr ähnlich dokumentiert wurde wie 2013.

Gibt das Gericht der Klage statt, hätten die Förderabteilung der LfL und das Landwirtschaftsministerium einen riesigen Imageschaden. Sie müssten sich fragen lassen, warum sie eine für Bayerns Bauern wichtige Selbsthilfeorganisation leichtfertig beschädigt haben.





Der Beitrag stammt aus der neuesten Ausgabe von Südplus, die diese Woche auf die Höfe kommt.

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