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Anbindehalter unter Druck

Der Streit um die ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen ist neu aufgeflammt. Was steckt dahinter und welche Lösungen gibt es?

Lesezeit: 4 Minuten

Als sich die süddeutschen Landesbauernverbände und Landwirtschaftsministerien vor einem Jahr in einer gemeinsamen Erklärung klar gegen ein gesetzliches Verbot und eine einseitige Befristung der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen aussprachen, schien sich die Diskussion über dieses Thema wieder zu beruhigen.

Doch die Ruhe hielt nicht sehr lange. Im Dezember 2018 veröffentlichten fünf süddeutsche Molkereiverbände eine gemeinsame Erklärung, in der sie einen Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung bis 2030 forderten. Heftiger Widerspruch gegen diese Fristsetzung kam vom Bayerischen Bauernverband (BBV).

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BBV warnt vor Strukturbruch: Dessen Präsident Walter Heidl warnte vor einem gewaltigen Strukturbruch in der Milchvieherzeugung. Laut Heidl halten noch ca. 50 % der Milcherzeuger in Bayern, das sind ca. 15 000 Betriebe, ihre Kühe in Anbindung, davon etwa 12 000 ganzjährig. In Baden-Württemberg beträgt der Anteil der Anbindehalter immerhin noch 35 %.

Mitte Januar haben sich der Dachverband der bayerischen Molkereien, milch.bayern, und der BBV wieder zusammengerauft und eine gemeinsame Erklärung zur Weiterentwicklung der Milchviehhaltung veröffentlicht.

Ziel sei es, „gemeinsam ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, um die Milcherzeuger auf ihrem Weg von der ganzjährigen Anbindehaltung in zukunftsfähige Modelle zu begleiten und zu unterstützen“, heißt es in der Erklärung wörtlich. Zukunftsfähig sei neben der Laufstallhaltung auch die sogenannte Kombinationshaltung.

Eine Fristsetzung enthält die Erklärung zwar nicht. Gleichwohl gerät die Anbindehaltung seitens der Molkereien weiter unter Druck.

Neuer Rahmenvertrag bei Zott

So hat sich die Molkerei Zott bereits Ende 2018 in den Rahmenverträgen mit ihren Liefergruppen die Möglichkeit einräumen lassen, differenzierte Milchpreise auszuzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Milch aus ganzjähriger Anbindehaltung nicht mehr zu gleichen Konditionen abzusetzen ist.

Im Gegenzug sei man den Erzeugergruppen jedoch entgegengekommen, erläutert Christian Schramm, Leiter Milcheinkauf bei der Molkerei Zott. So habe man z. B. außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten für Milcherzeugergemeinschaften und Einzellieferanten eingeräumt und Begleitmaßnahmen zugesagt. Zudem müsse die Preisdifferenzierung marktkonform sein.

Schramm begründet die Vertragsanpassung mit einer verstärkten Dynamik im Wettbewerb einhergehend mit einem zunehmenden Angebot an Labelmilch aus dem In- und Ausland. „Es ist notwendig, Veränderungen im Wettbewerbsumfeld ernst zu nehmen. Die Gelassenheit verschiedener Akteure in dieser Angelegenheit in den letzten Jahren war aus heutiger Sicht verantwortungslos“, so der Chefeinkäufer.

Schramm verweist u. a. auf Österreich, das das Problem der Anbindehaltung durch die gesetzliche Verpflichtung zur Kombination dieser Aufstallung mit Weide oder Auslauf (mindestens 90 Tage) mit einer langfristigen, aber verbindlichen Fristsetzung strategisch gut gelöst habe. Er geht davon aus, dass die österreichischen Molkereien diesen Vorteil im Marketing auch beim Export nach Deutschland ausspielen.

Berglandmilch zahlt Boni.

Zumindest zahlt die Berglandmilch, Österreichs größte Molkerei, ab Juli 2019 nach der Art der Haltung differenzierte Preise aus: So bekommen Höfe, deren Kühe mindestens 120 Tage Auslauf oder Weide haben, einen Zuschlag von 0,2 ct/kg Milch. Laufstallbetriebe ohne Auslauf und Anbindehalter mit täglichem Auslauf oder Weide bekommen 0,5 ct/kg mehr. Und Laufstallbetriebe mit täglichem Auslauf oder mindestens 120 Tagen Weide erhalten 1 ct/kg Zuschlag. Zugleich kürzt die Molkerei den Anfuhrbonus für alle Betriebe um 50 %.

Von der neuen Preisgestaltung sind auch die rund 230 Mitglieder der

Milcherzeugergenossenschaft Rottaler Milchquell betroffen, die zur Berglandmilch liefern. „Für sie gilt die gesetzliche Regelung in Deutschland, sodass sie ihre Kühe weiterhin ganzjährig angebunden halten können“, versichert MEG-Vor-sitzender Rupert Pfaffinger. Die Zuschläge seien ein Anreiz für die Betriebe, ihre Haltungsbedingungen anzupassen.

Damit ist die Rottaler MEG nach den Milchwerken Berchtesgadener Land die zweite bayerische Genossenschaft mit differenzierten Auszahlungspreisen.

Labelkäse von Hochland

Zusätzlicher Druck kommt durch weitere Labelprodukte. Ähnlich wie Bechtel und Gropper bietet nun die Molkerei Hochland ab dem zweiten Quartal Käse mit dem Tierwohllabel des Deutschen Tierschutzbundes an. Hochland erfasst Milch von

den ca. 40 Lieferanten der MEG Milchland Baden-Württemberg, die nach der Einstiegsstufe dieses Labels zertifiziert sind. Das Verbot der Anbindehaltung ist dabei ein zentrales Kriterium.

Der Bauernverband und die Molkereien in Bayern haben nun weitere Gespräche anberaumt, um praxisnahe und nachhaltige Lösungen für die Anbindehaltung zu finden. Es wäre zu wünschen, dass sich die Branche auf eine gemeinsame Strategie einigt.

Der Artikel stammt der aktuellen Südplus 2/2019. Mehr zum Abo hier...

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