Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Afrikanische Schweinepest

ASP: Hauk mahnt Jäger

Jäger bekämpfen die Afrikanische Schweinepest – werden aber schnell selbst Teil des Problems. Baden-Württembergs Agrarminister Hauk richtet jetzt einen Appell an sie.

Lesezeit: 2 Minuten

Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) schärft den Jägern des Landes vor der Urlaubssaison einige Regeln für Jagdreisen ein. Er mahnt die Jägerschaft, Biosicherheitsmaßnahmen sowie Restriktionen beim Verbringen von Wildbret und Trophäen zu beachten. Vor allem in Osteuropa und Belgien sei besondere Aufmerksamkeit geboten, da dort die ASP nach wie vor massiv auftrete.

Vorsicht in Belgien und Osteuropa

Das Wichtigste zum Thema Süd extra freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

„Jäger, die im Ausland zu Jagd gehen möchten, müssen sich vorab über die Schweinepestsituation des Gastlandes informieren", warnt der Minister. Das aktuelle Seuchengeschehen in den osteuropäischen Ländern und auch in Belgien sei noch nicht zum Stillstand gekommen. Die Gefahr der Seuchenverschleppung werde als hoch bis sehr hoch erachtet.

Jeder Jäger müsse sich seiner Verantwortung bewusst sein. Da der ASP-Erreger auch über kontaminierte Kleidung, Gegenstände oder Fahrzeuge übertragen werden könne, dürften diese ohne vorherige Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion nicht verbracht werden.

Klare Regeln für Trophäen

Nach der EU-Verordnung 142/2011 dürfen Jagdtrophäen nur nach erfolgter gründlicher Reinigung, Trocknung, Desinfektion und in allseitig umschlossenen Verpackungen zur Vermeidung einer Rekontamination mitgebracht werden. Zusätzlich ist eine Bestätigung der zuständigen Veterinärbehörde aus der von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Region erforderlich. „Wenn dies nicht gewährleistet ist, kann keine Einfuhr von Jagdtrophäen erfolgen“, betont Hauk.

Hitze hilft

Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest sei sehr widerstandsfähig und bleibe wochen- bis monatelang infektiös. Er könne auch in gefrorenem, gepökeltem oder geräuchertem Schweinefleisch und Fleischerzeugnissen aus Schweinefleisch überleben. „Ein innergemeinschaftliches Verbringen von frischem Wildschweinfleisch und daraus hergestellten Erzeugnissen ohne ausreichende Erhitzung aus den Restriktionsgebieten der Afrikanischen Schweinepest ist daher verboten.

Auch aus den Gebieten außerhalb der Restriktionszonen von betroffenen EU-Mitgliedstaaten sollten vorsorglich keine Fleisch- und Wurstwaren mitgebracht werden“, betonte Minister Hauk. Wenn dennoch solche Lebensmittel mitgebracht werden sollen, sei darauf zu achten, dass die Wildschweinerzeugnisse ausreichend erhitzt wurden, wie beispielsweise in Wurstkonserven, und aus Betrieben mit einer EU-Zulassung stammten.

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.