Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) schärft den Jägern des Landes vor der Urlaubssaison einige Regeln für Jagdreisen ein. Er mahnt die Jägerschaft, Biosicherheitsmaßnahmen sowie Restriktionen beim Verbringen von Wildbret und Trophäen zu beachten. Vor allem in Osteuropa und Belgien sei besondere Aufmerksamkeit geboten, da dort die ASP nach wie vor massiv auftrete.
Vorsicht in Belgien und Osteuropa
„Jäger, die im Ausland zu Jagd gehen möchten, müssen sich vorab über die Schweinepestsituation des Gastlandes informieren", warnt der Minister. Das aktuelle Seuchengeschehen in den osteuropäischen Ländern und auch in Belgien sei noch nicht zum Stillstand gekommen. Die Gefahr der Seuchenverschleppung werde als hoch bis sehr hoch erachtet.
Jeder Jäger müsse sich seiner Verantwortung bewusst sein. Da der ASP-Erreger auch über kontaminierte Kleidung, Gegenstände oder Fahrzeuge übertragen werden könne, dürften diese ohne vorherige Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion nicht verbracht werden.
Klare Regeln für Trophäen
Nach der EU-Verordnung 142/2011 dürfen Jagdtrophäen nur nach erfolgter gründlicher Reinigung, Trocknung, Desinfektion und in allseitig umschlossenen Verpackungen zur Vermeidung einer Rekontamination mitgebracht werden. Zusätzlich ist eine Bestätigung der zuständigen Veterinärbehörde aus der von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Region erforderlich. „Wenn dies nicht gewährleistet ist, kann keine Einfuhr von Jagdtrophäen erfolgen“, betont Hauk.
Hitze hilft
Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest sei sehr widerstandsfähig und bleibe wochen- bis monatelang infektiös. Er könne auch in gefrorenem, gepökeltem oder geräuchertem Schweinefleisch und Fleischerzeugnissen aus Schweinefleisch überleben. „Ein innergemeinschaftliches Verbringen von frischem Wildschweinfleisch und daraus hergestellten Erzeugnissen ohne ausreichende Erhitzung aus den Restriktionsgebieten der Afrikanischen Schweinepest ist daher verboten.
Auch aus den Gebieten außerhalb der Restriktionszonen von betroffenen EU-Mitgliedstaaten sollten vorsorglich keine Fleisch- und Wurstwaren mitgebracht werden“, betonte Minister Hauk. Wenn dennoch solche Lebensmittel mitgebracht werden sollen, sei darauf zu achten, dass die Wildschweinerzeugnisse ausreichend erhitzt wurden, wie beispielsweise in Wurstkonserven, und aus Betrieben mit einer EU-Zulassung stammten.