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Wildtierbericht

Baden-Württemberg erwägt Biber-Abschuss

Baden-Württemberg prüft angesichts der stark wachsenden Biberpopulation, ob künftig in Teilen des Landes wie in Bayern eine Entnahme der Tiere möglich ist. Das geht aus einer Presseerklärung des Landwirtschaftsministers, Peter Hauk, anlässlich der Vorstellung des ersten Wildtierberichtes hervor.

Lesezeit: 3 Minuten

Baden-Württemberg prüft angesichts der stark wachsenden Biberpopulation, ob künftig in Teilen des Landes - wie in Bayern - eine Entnahme der Tiere möglich ist. Das geht aus einer Presseerklärung des Landwirtschaftsministers, Peter Hauk, anlässlich der Vorstellung des ersten Wildtierberichtes im Ministerrat hervor.

In der besonders betroffenen Donauregion werde laut Hauk ein gemeinsames Modellprojekt zum Bibermanagement nach bayerischem Vorbild und unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen im Land angestoßen. "Wir rund 5000 im Land, und pro Jahr werden es ein Drittel mehr Biber sein. Wenn wir nicht handeln würden, wären wir dann in sechs Jahren bei 20 000 Tieren. Wir werden dem nicht Herr werden, wenn wir den natürlichen, jährlichen Zuwachs nicht abschöpfen und bereits heute in ein sinnvolles und nachhaltiges Management einsteigen“, betonte der Minister. Der Biber sei eine wieder eingewanderte Art, die praktisch keine natürlichen Feinde habe. Eine natürliche Regulierung finde so gut wie nicht statt.

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Bisher durften Biber in Baden-Württemberg im Gegensatz zu Bayern nicht abgeschossen werden. Der Freistaat erlegt pro Jahr ca. 1500 Tiere, der Abschuss muss dort aber in jedem Einzelfall genehmigt werden. Ob es auch im Ländle bald einen Ausgleichsfonds für Biberschäden, wie in Bayern, geben wird, ist offen.

Jäger helfen beim Wolfsmonitoring

Auch für den künftigen Umgang mit dem Wolf und Kormoran habe man im Rahmen der Erstellung des Wildtierberichts einen tragfähigen Kompromiss gefunden. Mit Blick auf den Wolf werde geprüft, wie die Jägerschaft aktiv in das Wolfsmonitoring eingebunden werden könne. Dazu erfolge eine Evaluation der gewonnenen Erkenntnisse vor dem nächsten Wildtierbericht. „Derzeit gibt es in Baden-Württemberg nur einen einzelnen Wolf. In den nächsten drei Jahren soll die Entwicklung genau beobachtet und dann neu entschieden werden. Sollte es zwischenzeitlich mit Wölfen Probleme geben, ist das Land handlungsfähig“, erklärte Hauk.

Kormoran: Ausnahmen zur Vergrämung nutzen

In Bezug auf den Kormoran werde darauf hingewirkt, von den möglichen Ausnahmen zur Vergrämung des Kormorans in Schutzgebieten mit dem Ziel einer deutlichen Reduktion des Fraßdrucks Gebrauch zu machen, soweit keine grundlegenden fachlichen Einwände entgegenstehen. „Der Kormoran ist an vielen Gewässern im Land stark auf dem Vormarsch. Dort, wo er auftritt, wird er meist zum Problem mit teils gravierenden Auswirkungen für den Naturhaushalt und die Fischereiwirtschaft. Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran in dramatischer Art und Weise dezimiert. Es ist deshalb wichtig, für den Kormoran ein gezieltes Management anzuwenden und dort, wo er zum Problem für andere Arten wird, zu vergrämen und damit für ausgewogene Verhältnisse zu sorgen. Dabei geht es uns vor allem um lokale Probleme mit dem Kormoran, die sich mit der Jägerschaft vor Ort lösen lassen“, erklärte der Minister.

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