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Tiertransporte

Bayern: Gericht erzwingt Tiertransporte in Drittstaaten

Das Verwaltungsgericht München stellt klar, dass Veterinäre vor Exporten nur die Gesundheit der Tiere bewerten dürfen – nicht die Tierschutzbedingungen am Zielort. Doch eine Hintertür bleibt.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Monaten schwelt in Bayern der Streit um Zuchtviehexporte. Zunächst hatten einige Landräte ihre Veterinäre angewiesen, keine Bescheinigungen für den Export mehr auszustellen, wenn am Zielort das Tierwohl nicht garantiert ist. Dann legte Umweltminister Thorsten Glauber (FW) eine Negativliste mit 17 Staaten in Zentralasien, Nordafrika und dem nahen Osten vor, in die ohne Extra-Garantie des Tierschutzes keine Transporte mehr stattfinden sollten.

Rinderzuchtverband Mühldorf hatte geklagt

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Alles Schall und Rauch, entschied nun das Verwaltungsgericht München in einem Eilentscheid. Die Amtsveterinäre haben für die Vorzeugnisse ausschließlich die Gesundheit der Tiere zu bewerten, nicht die Tierschutzbedingungen während des Transportes oder am Zielort. Damit folgt das Gericht gleichlautenden Entscheiden in anderen Bundesländern. Der Rinderzuchtverband Mühldorf hat sich somit Vorzeugnisse für 38 Tiere erstritten.

Doch noch eine Hintertür?

Josef Schmid, Chef des Verbands der beamteten Tierärzte in Bayern, sieht dennoch einen Weg, wie die Veterinäre Exporte in Drittstaaten aufhalten können. Denn sie müssen in den Vorzeugnissen ausschließlich Angaben gemäß EU-Recht machen. Viele Drittstaaten fordern für das Geschäft aber weitergehende Infos – zu denen man die hiesigen Veterinäre aber nicht verpflichten kann. „Damit werden die Exporte deutlich erschwert“, zitiert die Süddeutsche Zeitung ihn.

Umweltminister Glauber wünscht sich nun ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern gegen die Tiertransporte in Drittstaaten.

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