Die EU-Kommission meint, die Verwendung der Mittel aus der Umlage nach dem Milch und Fettgesetz führt zu Wettbewerbsverzerrungen und sei nicht mit den Regeln des Binnenmarktes zu vereinbaren. Die Generaldirektion Wettberwerb der EU-Kommission startete ein sogenanntes Hauptprüfverfahren.
In neun von 16 deutschen Bundesländern wird oder wurde eine Umlage von bis zu 0,15 ct/kg Milch erhoben und von den Molkereien abgeführt. Verschiedenste Maßnahmen wie, z.B. in den Bereichen Marketing, Forschung und Qualitätssicherung wurden mit diesen Mitteln unterstützt .
Auch einige Organisationen wurden ehemals finanziert, wie zum Beispiel der Verband der Deutschen Milchwirtschaft (VDM)*. Zu dessen Mitgliedern gehören der Deutsche Bauernverband, der Milchindustrie-Verband und einige regionale Organisationen wie der Verband der Milcherzeuger in Bayern, der Milchwirtschaftliche Verein Baden Württemberg und der milch.bayern e.V.. Diese Organisationen bringen die Haushaltsmittel für den VDM mittlerweile direkt auf.
"Rückforderung in Millionenhöhe abgewendet"
In Bayern standen Rückzahlungen in Millionenhöhe im Raum. Die "Fördermittel zur Untersuchung der Milchqualität" stammten teils aus dem "Sondervermögen der Milch- und Fettwirtschaft in Bayern" und aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums.
Das Ministerium wehrte sich gegen die Entscheidung der Kommission im Hauptprüfverfahren, nach der die Mittel wettbewerbsverzerrend eingesetzt worden seien. Bayern hatte die Umlage bis Mitte 2017 erhoben. Auch die bayerischen Molkereien stellten sich gegen Brüssel. Das Gericht der Europäischen Union gab Bayern nun Recht.
Damit habe man die Rückforderung abgewehrt, meldet das Bayerische Landwirtschaftsministerium in München. Ministerin Michaela Kaniber spricht von einem "guten Tag für die Milchwirtschaft in Bayern". Die Restmittel aus dem Sondervermögen der Milch- und Fettwirtschaft in Bayern werden nun vorranging für Baumaßnahmen für Aus- und Fortbildungszwecke der bayerischen Milchwirtschaft verwendet, so ein Ministeriumssprecher.
Auch der Bayerische Bauernverband (BBV) lobt die Entscheidung. Es sei für die gesamte EU ein wichtiges Zeichen zur Verwendung von Fördergeldern. "Die in den vergangenen Jahren entstandene Verunsicherung wird damit beseitigt", sagt Günther Felßner, Milchpräsident des BBV.
Darüber hinaus sei der Staatsregierung und Staatsministerin Kaniber sowie ihrem Vorgänger für das konsequente Ausfechten der Interessen der Bayerischen Milchwirtschaft zu danken, so Felßner weiter. Für unverständlich hält der Bauernverband, dass sich die Bundesrepublik Deutschland nicht der bayerischen Klage anschloss. „Im Bundeslandwirtschaftsministerium hätte damals genügend Expertise vorhanden sein sollen“, meint der Verband.
Nun bleibe abzuwarten, ob die EU-Kommission die Entscheidung des Gerichtes akzeptiert. Bis zum 22. Februar könnte sie noch Rechtsmittel einlegen und das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof fortführen.
*In einer früheren Version des Textes entstand der Eindruck, dass der VDM nach wie vor Mittel aus der Umlage erhält. Dies haben wir korrigiert.