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Blauzungenkrankheit: Hauk fördert Impfung

Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk empfiehlt Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltern, ihre Tiere 2019 freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Das Land und die Tierseuchenkasse unterstützen Viehhalter dabei finanziell.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (mlr) in Stuttgart unterstützt Rinderhalter auch 2019 finanziell dabei, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. „Das Land gewährt pro Impfvorgang bei Rindern einen Zuschuss in Höhe von 0,50 €sowie bei Schafen und Ziegen in Höhe von 0,40 €", so Minister Peter Hauk. Die Tierseuchenkasse gewähre zusätzlich eine Beihilfe: Bei Rindern in Höhe von 0,50 €, bei Schafen in Höhe von 0,25 €pro Impfvorgang.

„Das Risiko, dass sich die Blauzungenkrankheit auch in Baden-Württemberg ausbreitet, ist weiterhin hoch", betonte Hauk am Montag, "eine Impfung kann die Tiere wirksam schützen und ein Seuchengeschehen - mit all seinen negativen Auswirkungen - verhindern". Er verweist auf Fälle in den benachbarten Staaten. In der Nordwestschweiz habe es seit September 2018 mehrere Ausbrüche der Blauzungenkrankheit gegeben, bei denen Schafe zum Teil schwer und zwei Rinder leicht erkrankt waren. Und auch in Frankreich und Italien sei die Seuche in diesem Jahr bereits ausgebrochen.

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Die Seuche

Die Blauzungenkrankheit (BT) wird durch Stechmücken (Gnitzen) übertragen und ist eine anzeigepflichtige Viruskrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen. Symptome sind Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Bei Schafen und Ziegen komme es oft zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen. Betroffen seien auch Kameliden und das Rotwild.

Bei günstiger Wetterlage vermehren sich die Stechmücken stark. Das Risiko erhöhe sich damit, dass sie sowohl den Serotyp 8 (BTV-8) als auch den Serotyp 4 (BTV-4) aus den bisherigen Ausbruchsgebieten nach Süddeutschland einschleppen. Wegen der Übertragung durch diese Stechmücken sei eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Falls die Blauzungenkrankheit ausbricht, muss das Land eine Restriktionszone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern einführen. Dies würde den Handel mit empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen, erheblich beeinträchtigen. Denn: Landwirte dürfen empfängliche Tiere und deren Erzeugnisse nur dann aus einer Restriktionszone verbringen, wenn sie gegen den entsprechenden Serotyp des Virus geimpft oder negativ getestet worden sind.



Die Impfung

2018 haben die baden-württembergichen Landwirte etwa 240.000 Rinder, Schafe und Ziege gegen das BT-Virus impfen lassen. Um den Impfschutz zu erhalten, sind die Tiere innerhalb der von den Impfstoffherstellern angegeben Frist nachzuimpfen.

Tiere, die zum Ersten Mal gegen BT geimpft werden, müssen im Rahmen der Grundimmunisierung zweimal geimpft werden, und zwar im Abstand von drei Wochen. Grund: Ein Kombinationsimpfstoff zur gemeinsamen Impfung gegen BTV-4 und BTV-8 sei nicht verfügbar.

Die Impfungen müssen Rinderhalter innerhalb von einer Woche in die HIT-Datenbank eintragen, damit die Impfzuschüsse durch die Tierseuchenkasse abgerechnet werden und empfängliche Tiere leichter aus einem Restriktionsgebiet verbracht werden können.



Vordruck und Ansprechpartner

Die Impfung werde auch 2019 freiwillig sein. Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Tiere im nächsten Jahr gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, sollen diese zeitig bei ihrer bestandsbetreuende Tierarztpraxis anmelden. Den Vordruck für diese Anmeldung finden Sie hier: http://www.stua-aulendorf.de/

Bei Fragen können die Veterinärämter, der Rinder- und Schafherdengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Verbände Auskunft geben.

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