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Rote Gebiete überprüfen

CSU warnt vor voreiliger Verschärfung der Düngeverordnung

Martin Schöffel vom Agrarausschuss im bayerischen Landtag hält eine Verschärfung der Düngeverordnung zum jetzigen Zeitpunkt ohne fundierte wissenschaftliche Erkenntniss für falsch.

Lesezeit: 3 Minuten

"Die neuen Regelungen zur Düngung sind erst seit Juni 2017 in Kraft und werden von den bäuerlichen Familienbetrieben in Bayern mit viel Engagement umgesetzt", betont Martin Schöffel, der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bayerischen Landtag. Eine weitere Verschärfung von Düngegesetz, Düngeverordnung und Stoffstrombilanzverordnung wäre voreilig und würde die Landwirtschaft im Freistaat schwer belasten.

Wie er am Mittwoch weiter klarstellte, hätten sich die Bauern gerade erst mit erheblichem Aufwand auf die neuen Regelungen eingestellt. Eine Verschärfung der Regelungen ohne wissenschaftlich fundierte und gesicherte Erkenntnisse oder Erfahrungen wäre daher jetzt verfrüht. Der durch die Nitratrichtlinie ohnehin vorgegebene Zeitrahmen für eine Evaluierung der Maßnahmen bis spätestens Mitte 2021 sei besser geeignet, um mit den bis dahin gewonnenen Erkenntnissen die Vorgaben der derzeit gültigen Düngeverordnung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

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"Klar ist auch für mich, dass bei erheblichen Nitratbelastungen im Grundwasser auch die Landwirtschaft reagieren muss. Die aktuelle Kulisse zu den sogenannten 'roten Gebieten' halte ich allerdings für nicht vermittelbar. Der Zusammenhang zwischen Messstellen und landwirtschaftlicher Fläche muss erklärt werden können. Was nicht erklärt werden kann, kann auch nicht in die Praxis umgesetzt werden. Die roten Gebiete müssen an einigen Stellen überprüft und verkleinert werden", so Schöffel weiter. "Sind diese doch mit erheblichen Eingriffen in die landwirtschaftliche Produktion verbunden."

Über Ausnahmen nachdenken

"Es ist auch zu überlegen, ob man bei einer etwaigen Änderung Ausnahmen für extensiv und gewässerschonend wirtschaftende Betriebe regeln kann, die beispielsweise den Einsatz von sogenanntem Wirtschaftsdünger erlauben - wenn dies nachweislich keine Belastung für die Gewässer darstellt", meint auch CSU-Agrarpolitiker Manuel Westphal.

"Zudem dürfen die Verordnungen nicht dazu führen, dass wertvolle Kulturen wie der Raps in großem Umfang aus der Fruchtfolge der Betriebe verschwinden. Zwischenfrüchte müssen so geführt werden können, dass sie auch die erforderliche Wirkung für den Erosionsschutz und die Unterdrückung von Beikraut erfüllen."

Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission nach Gesprächen im Januar bereits Änderungsvorschläge zu den Punkten Düngebedarfsermittlung, Nährstoffvergleich und Länderöffnungsklausel sowie einen Zeitplan der rechtlichen Umsetzung zugleitet. Diese Regelungen würden die Düngungsmöglichkeiten nach der erst kürzlich beschlossenen Düngeverordnung zum Teil nochmals erheblich einschränken. "Wir dürfen die Existenz der bayerischen Familienbetriebe nicht gefährden. Ein zu befürchtender beschleunigter Strukturwandel und ein Höfesterben im Bereich der Tierhaltung muss unbedingt vermieden werden!", so Schöffel abschließend.

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