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Förderbetrug beim LKV Bayern? Beratungsleistungen angeblich nicht erbracht

Das bayerische LKV soll nicht nachweisen können, wo 1,7 Mio. Euro staatliche Fördergelder geblieben sind, die für die Beratung von Bauern vorgesehen waren. Das habe eine Überprüfung der Abrechnungen für das Jahr 2013 ergeben, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Lesezeit: 3 Minuten

Das bayerische Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung (LKV) soll nicht nachweisen können, wo 1,7 Mio. Euro staatliche Fördergelder geblieben sind, die für die Beratung von Bauern vorgesehen waren. Das habe eine Überprüfung der Abrechnungen für das Jahr 2013 ergeben, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt nun wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug. Das LKV weist die Vorwürfe zurück.


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Laut der Zeitung soll das LKV nicht einmal belegen können, dass alle gemeldeten Beratungsstunden überhaupt stattgefunden haben, für die es insgesamt 3,29 Mio. Euro Abschlag erhalten habe. Am Ende der Prüfung soll das LKV Insidern zufolge angeblich nur etwas mehr als 35.500 Beratungsstunden belegt haben. Dies entspricht einem Fördervolumen von 1,6 Mio. Euro. Für die verbleibenden 1,7 Mio. Euro gibt es keine Nachweise. Insider schließen nicht aus, dass es auch nach 2013 zu massiven Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte.


Zu den finanziellen Unregelmäßigkeiten soll es laut SZ bei den Beratungen für die Nutztierhalter gekommen sein. Allein für das Jahr 2013 hatte das LKV eigenen Angaben zufolge beim Agrarministerium 91.290 Beratungsstunden für seine Mitglieder angemeldet. Insidern zufolge stellt das LKV den Landwirten eine Beratungsstunde mit durchschnittlich 90 Euro in Rechnung. Der Freistaat übernimmt für jede geleistete Beratungsstunde 45 Euro als Zuschuss. Die Förderung für 2013 soll sich auf ungefähr 4,1 Mio. Euro summieren. Der Freistaat habe dem LKV dann 80 % des Betrags oder knapp 3,3 Mio. Euro als Abschlag ausbezahlt, schreibt die Zeitung weiter.


Der Geschäftsführer des LKV, Uwe Gottwald, erklärt, seiner Organisation lägen keine Informationen vor, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. "Die Verantwortlichen des LKV sind der festen Überzeugung, stets im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gehandelt zu haben", sagt er. "Der Vorwurf des Subventionsbetrugs ist für uns absurd."


Außerdem erklärt Gottwald, dass das LKV selbst gegen die LfL Klage erhoben habe - und zwar vor dem Verwaltungsgericht München. Die LfL hat laut Gottwald Mitte Februar 2018 den angeblichen Fehlbetrag von 1,7 Millionen Euro vom LKV zurückverlangt. "Hierzu vertritt das LKV die Auffassung, dass die Rückforderung rechtswidrig ist und seitens des Verwaltungsgerichts aufgehoben wird", sagt Gottwald.


Im Agrarministerium hält man sich sehr bedeckt. "Das ist ein laufendes Ermittlungsverfahren", sagt ein Sprecher. "Deshalb werden wir uns vor seinem Abschluss dazu nicht äußern."


Hintergrund


Träger des LKV sind 31.000 tierhaltende Betriebe in Bayern. Das LKV begreift sich als bäuerliche Tierzuchtorganisation mit allen möglichen Serviceleistungen für seine Mitgliedsbetriebe. Im Vordergrund stehen verschiedenste Qualitäts- und Leistungsprüfungen sowie die Agrarberatung. 

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