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Artenvielfalt

Volksbegehren: Happy End?

Die CSU winkt das Volksbegehren zur Artenvielfalt duch, Ökoverbände und Bayerischer Bauernverband sind zufrieden. Doch auf den zweiten Blick sind viele Fragen offen.

Lesezeit: 4 Minuten

Damit hat Ministerpräsident Markus Söder alle überrascht: Die Bayerische Staatsregierung will das umstrittene Gesetz des Volksbegehrens "Artenvielfalt" annehmen. Der Landtag solle es im Mai durchwinken. Ein Gegenentwurf des Landtags sowie ein Volksentscheid wären damit überflüssig. Die große Zustimmung zum Volksbegehren habe gezeigt, dass der Artenschutz ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sei, sagte Söder gestern.

Gleichzeitig solle es aber ein weiteres Gesetz geben, "das die Mängel im Volksbegehren ausbessert". Zur Debatte stehen laut Söder mehr Förderung für den Ökolandbau, weitere Agrarumweltmaßnahmen sowie mehr Vertragsnaturschutz. Dieses Versöhnungsgesetz solle bis zu 75 Mio. €, mindestens jedoch 50 Mio. € an Mitteln bereitstellen.

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Bioverbände: "Historische Chance"

Die Bio-Anbauverbände frohlocken: Dass die bayerische Staatsregierung den Entwurf unverändert annimmt, sei ein "großer Wurf für die Artenvielfalt" und eine "historische Chance", meldet die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ). Die LVÖ hatte das Volksbegehren mit unterstützt. Nun müsse man rechtliche Unklarheiten im Gesetz ausräumen und einzelne Regeln so ausgestalten, dass sie "in der landwirtschaftlichen Praxis umsetzbar sind, ohne ihre Wirksamkeit zu verwässern".

Um das Ziel von 30% Ökolandbau im Jahr 2030 zu erreichen, solle Bayern nun in Verwaltung, Bildung und Forschung investieren, in der Gemeinschaftsverpflegung auf Bioprodukte setzen und mehr Ökomodellregionen ausweisen.

BDM: "Flickschusterei"

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) sieht in Söders Vorstoß vor allem eine "pragmatische Entscheidung": Einem abgemilderten Gegenentwurf des Landtages hätte bei einem Volksentscheid vermutlich keine Mehrheit gegenüber dem Originaltext des Volksbegehrens erhalten. Zudem bringe sich die bayerische Staatsregierung so aus der Schusslinie und gewinne Zeit.

Landesvorsitzender Manfred Gilch hält es für richtig, für die Erarbeitung eines neuen, großen Pakets für mehr Umwelt- und Artenschutz nun den Runden Tisch fortzuführen. Man müsse beim Thema Artenschutz aber ganzheitlicher denken und im Zuge der jetzt anstehenden Reform der EU-Agrarpolitik deren grundsätzliche Ausrichtung überdenken. "„Wir brauchen mehr als Flickschusterei in Sachen Artenvielfalt und Klimaschutz", sagt Gilch.

Bauernverband: Zufrieden, aber...

Der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Walter Heidl, äußerte sich positiv zur Entscheidung und ist mit dem eigenen Engagement am Runden Tisch mit Regierung und Naturschützern zufrieden: "Die konstruktive Mitarbeit des Bauernverbandes in den letzten Wochen hat deutliche Wirkung gezeigt."

Der BBV begrüße es sehr, dass Ministerpräsident Söder ‚80 bis 90 Prozent‘ seiner Forderungen für umsetzbar hält und Hubert Aiwanger keinen Zweifel daran ließe, dass Nachbesserungen im Sinne der Bauern auf den Weg gebracht werden müssen.

Heidl benennt aber auch klar, welche Forderungen des BBV auf dem Tisch liegen:

  • Das Ausgestaltungsgesetzt ("Versöhnungsgesetz" - d. Red.) müsse zeitgleich beschlossen werden, um die Schwächen des Volksbegehrens zu korrigieren.

  • Beim Walzverbot, den Mähzeiten und den Biotopen brauche es nun praxistaugliche und rechtssichere Lösungen

  • Die Bäuerinnen und Bauern seien auf geeignete Förderprogramme angewiesen, um von der Landwirtschaft leben und die Höfe für kommende Generationen erhalten zu können.

  • Die Politik müsse nun die Belange der Bauern berücksichtigen und alle gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigen

Der BBV wolle sich weiter konstruktiv in die Diskussion am Runden Tische einbringen.

Rechtsexpertin: "Befreiungen möglich"

Kann die Staatsregierung die Regeln aus dem Volksbegehren überhaupt anfassen? Nach Meinung von Rechtsexperten ja:

Zwar stehen im Gesetzesentwurf klare Regeln wie z.B. das Verbot, Grünland nach dem 15.3. zu walzen. Eine Möglichkeit, dass z.B. Landkreise davon abweichen, sieht er nicht vor.

Diese sei aber bereits im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen, erläutert Rechtsanwältin Lisa Eberlein. Sie arbeitet für die Kanzlei Meisterernst in München, die bereits am Gesetzesentwurf mitgewirkt und diesen anschließend in einem Rechtsgutachten bewertet hatte. „Der Paragraph 67 sieht die Möglichkeit für Befreiungen vor, wenn es im Einzelfall zu unzumutbaren Belastungen kommt und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.“

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