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Heidl: „Volksbegehren schadet Bauern und Naturschutz“

In einem offenen Brief wandte sich Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, an die Initiatoren des Volksbegehrens „Artenvielfalt“ und warnte vor den Auswirkungen für bestehende Umweltprogramme.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem Volksbegehren "Artenvielfalt", das vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 in Bayern läuft, wollen laut Heidl die Initiatoren, das sind u. a. die ÖDP Bayern, die bayerischen Grünen, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz, eine Verschärfung des bayerischen Naturschutzgesetzes erzwingen. Die Folge wären zusätzliche Einschränkungen für die Bäuerinnen und Bauern, eine gesetzlich vorgegebene Quote für den Öko-Landbau in Bayern sowie das Aus für viele Maßnahmen und Kooperationen im Umwelt- und Naturschutz.

Der Bauernpräsident hält den Initiatoren vor, sie betonten zwar oft und gerne, dass durch das Volksbegehren die bäuerliche Landwirtschaft in Bayern unterstützt werden solle. Doch das Gegenteil wäre der Fall „Durch die geplanten Regelungen im Gesetzesrang würde die förderrechtliche Grundlage für den finanziellen Ausgleich in den bayerischen Agrarumweltprogrammen wegfallen“, so Heidl in einem offenen Brief an die Initiatoren des Volksbegehrens. „Damit würde die Grundlage für viele Maßnahmen, die die bayerischen Bäuerinnen und Bauern bereits heute im Sinne der Artenvielfalt und des Umwelt- und Naturschutzes umsetzen, verloren gehen.“

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Jeder zweite bayerische Landwirt habe sich freiwillig innerhalb des bayerischen Kulturlandschafts- (KULAP) oder des Vertragsnaturschutzprogrammes (VNP) vertraglich und über das gesetzliche Niveau hinaus zu speziellen Umweltleistungen verpflichtet. „Es ist mehr als bedauerlich, dass die Initiatoren des Volksbegehrens diese Leistungen verschweigen und die Bäuerinnen und Bauern mit einseitigen Vorwürfen und Forderungen überziehen“, sagt Heidl. „Wo bleiben im Zusammenhang mit dem Volksbegehren Faktoren wie die Flächenversiegelung, Mähroboter und Steinwüsten in Hausgärten, die zunehmende Lichtverschmutzung, steigende Freizeitaktivitäten in sensiblen Bereichen – und deren Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt?“

BBV bietet Zusammenarbeit für mehr Blühflächen an

Dem gegenüber stehen 40 % der landwirtschaftlichen Flächen in Bayern, die bereits nach den Vorgaben der Agrarumweltprogramme bewirtschaftet werden. „Die nötige Honorierung erhalten Landwirte über die zweite Säule der EU-Agrarpolitik und die dafür vom Freistaat Bayern zusätzlich bereitgestellten Gelder“, stellt Heidl fest. „Auf diesem Weg lassen sich die hohen Kosten und Anforderungen für spezielle Gemeinwohlleistungen ausgleichen, ohne gleichzeitig die bäuerlichen Familienbetriebe durch zusätzliche Auflagen in ihrer Wettbewerbsposition zu schwächen.“

Wer dieses Konzept aufs Spiel setze, ohne gleichzeitig eine Antwort darauf zu geben, woher künftig der notwendige Ausgleich für die bestehenden Umweltleistungen der bayerischen Bauern sowie die zusätzlich geforderten Bewirtschaftungsbeschränkungen kommen soll, handelt aus Sicht des Bauernverbandes verantwortungslos: „Das Volksbegehren schadet den Bauern – und damit dem Umwelt- und Naturschutz in Bayern. Anstatt Unterschriften für eine Sache zu sammeln, die den Bauern die Grundlage für ihre nachhaltige Wirtschaftsweise zu nehmen droht, fordere ich Sie auf: Unterstützen Sie die Aktion ‚Bayern blüht auf‘ und ermöglichen Sie, dass möglichst viele Bauern Saatgut für zusätzliche Blühflächen erhalten können!“

Gemeinsam mit dem Landesverband der bayerischen Imker, der BayWa und BSV-Saaten ruft der Bauernverband Landwirte seit 2011 dazu auf, Blühstreifen um Felder anzulegen. Im vergangenen Jahr ist so ein Blühstreifen mit der Länge von Hamburg bis Gibraltar entstanden. 2019 erhalten außerdem zunächst 500 engagierte Landwirte bei der Aktion „Bayern blüht auf“ kostenloses Saatgut für insektenfreundliche Blühflächen. „Unterstützen Sie diese Aktion und leisten Sie einen echten Beitrag leisten, um die Artenvielfalt in Bayern zu stärken – zusammen mit den Bauern und schneller als es jede gesetzliche Regelung aus dem Volksbegehren könnte.“

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