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LKV kontert: Beratung hat stattgefunden – Rechnungen 2013 als Nachweis anerkannt

Die Süddeutsche Zeitung berichtete am Dienstag, dass das LKV Bayern e.V. nicht nachweisen könne, ob alle Beratungsstunden stattgefunden hätten, für die es vom Staat 3,29 Mio. Euro Abschlag gab.

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Die Süddeutsche Zeitung berichtete am Dienstag, dass das LKV Bayern e.V. nicht nachweisen könne,  ob alle Beratungsstunden stattgefunden hätten, für die es vom Staat 3,29 Mio. Euro Abschlag gab.

 

Vorstand und Geschäftsführung des LKV Bayern erklären hierzu nun, dass alle in der Förderung abgerechneten Beratungsstunden ordnungsgemäß durch die Mitarbeiter auf den Mitgliedsbetrieben erbracht worden seien. Ursache des Konfliktes sei vielmehr, in welcher Form der Nachweis für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung erfolgen muss.

 

Für das Jahr 2013 habe in Abstimmung mit dem Bayerischen Agrarministerium (StMELF) und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die Möglichkeit bestanden, den Nachweis für die erbrachten Beratungsstunden mittels Vorlage der durch den Landwirt bezahlten Rechnung über die Beratungsleistungen zu erbringen. In dieser Form habe das LKV für das Förderjahr 2013 den Nachweis für 76.387 Beratungsstunden erbracht. Dies entspreche auch der Abrechnungspraxis der Vorjahre.


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Im Jahr 2017 vertrat die LfL die Auffassung, dass für das Beratungsjahr 2013 Zeitaufzeichnungen aller Mitarbeiter vorzulegen seien. Dies sei aber nicht möglich, da Zeitaufzeichnungen damals nicht verlangt und daher auch nicht geführt wurden, so der Vorstand weiter.


Obwohl die Leistungen durch die Mitarbeiter des LKV Bayern auf den landwirtschaftlichen Betrieben gemäß den Vorgaben des StMELF erbracht wurden, habe die LfL mit Bescheid vom 15.02.2018 die Beratungsstunden aus dem Jahr 2013 im Beratungsfeld Fleisch nicht anerkannt. Die bereits geleistete Abschlagszahlung in Höhe von 1.719.686,70 € wurde zurückgefordert.


Da sich Vorstand und Geschäftsführung des LKV Bayern auf die Zusage des StMELF zur Nachweisführung und Erlangung der staatlichen Förderung berufen, wurde am 15.03.2018 Klage beim Verwaltungsgericht München gegen den Rückforderungsbescheid erhoben. Im Übrigen sei keinem Verantwortlichen des LKV bekannt, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren laufen würde.

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