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Mehr Geld für Feldwege in Baden-Württemberg

Die grün-schwarze Regierung plant weitere 5 Mio. € für die Modernisierung landwirtschaftlicher Wege ein. Minister Hauk will damit auf Hilferufe der Gemeinden reagieren.

Lesezeit: 2 Minuten

„Nach kurzer Laufzeit der Fördervorschrift zur Modernisierung Ländlicher Wege kann bereits der 24. bewilligungsreife Antrag der Gemeinden gefördert werden. Deshalb wurde die Geltungsdauer der Vorschrift bis Ende 2021 verlängert. Dadurch erhöht sich die Planungssicherheit der Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltspläne“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der dritten Übergabetranche von Bewilligungsbescheiden aus dem Förderprogramm des Ministeriums zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes am Mittwoch (8. November) in Stuttgart.

Wege zu klein für heutige Technik

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„Der Hilferuf vieler Gemeinden nach Unterstützung bei der Erhaltung ihrer ländlichen Wege hallt seit mehreren Jahren durch das Land. Teilweise wurden sicherlich die notwendigen Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt. Aber vielmals stammen die Wege aus Zeiten, in denen ein einem heutigen Standard genügender Ausbau noch nicht absehbar war“, so der Minister. Die Landesregierung konnte diesen Hilferuf aufnehmen und im Koalitionsvertrag die Förderung der Modernisierung Ländlicher Wege verankern. Daraufhin wurden bisher fünf Millionen Euro in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt. Weitere fünf Millionen Euro sollen im folgenden Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden. Die Mittel sollen in den Jahren 2018 bis 2021 zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen.

Auch für Wanderer und Radfahrer

Das ländliche Wegenetz sei nicht nur ein wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, sondern durch seine multifunktionale Eigenschaft auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde für alle Einwohnerinnen und Einwohner bestens geeignet. „Das vorliegende Förderprogramm beinhaltet bei der Antragstellung durch die Gemeinden so wenig Bürokratie wie unbedingt notwendig. Allein die rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen“, betonte der Minister.

Die Spezialisten für den ländlichen Wegebau sind bei den unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern angesiedelt. Diese stehen den Gemeinden bei Bedarf beratend zur Seite. Sie leiten die Anträge an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als Bewilligungsstelle weiter. „Ich bin sicher, dass die Kommunen durch dieses Programm bei der Modernisierung Ihrer wichtigsten landwirtschaftlichen Wege entscheidend unterstützt werden“, sagte Hauk.

Sechs Kommunen wurden mit insgesamt 249.042,84 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhielt, wird im Folgenden aufgelistet:



Dischingen 43.861,00 Euro

Pfullingen 67.588,24 Euro

Kißlegg 13.158,00 Euro

Hornberg 60.000,00 Euro

Berglen 37.915,60 Euro

Buchen 26.520,00 Euro

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