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Obstbau: Werden jetzt Plantagen am Bodensee gerodet?

Für einige Obstbauern in Oberschwaben und am Bodensee kommt es jetzt in Sachen Gewässerabstände noch dicker als für Ackerbauern, die 5 m einhalten müssen. Denn laut Wassergesetz Baden-Württemberg stehen rund 135 ha Obstplantagen zu nah an Gewässern.

Lesezeit: 3 Minuten

Für einige Obstbauern in Oberschwaben und am Bodensee kommt es jetzt in Sachen Gewässerabstände noch dicker als für Ackerbauern, die 5 m einhalten müssen. Denn laut Wassergesetz Baden-Württemberg stehen rund 135 ha Obstplantagen zu nah an Gewässern. Das teilten die zuständigen Landratsämter Ravensburg und Bodenseekreis auf Anfrage von top agrar-Südplus mit.

Da Obstplantagen im Wassergesetz als bauliche Anlagen im Außenbereich gelten würden, sei laut der beiden zuständigen Landratsämter Ravensburg und Bodenseekreis ein Abstand von 10 m zu Gewässern mit wasserwirtschaftlicher Bedeutung einzuhalten. Seit dem 1.3.2010 dürfe außerdem im 10 m-Gewässerrandstreifen keine Neupflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern erfolgen. Und dazu zählten auch Pflanzungen in Raumkulturen, d.h. Intensivobstanlagen.

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Grund für die jetzige Diskussion und eine flächendeckende Erhebung der Abstände zu Gewässern in den beiden Landkreisen ist offenbar eine Studie aus der Schweiz, die den Rückgang der Arten in Gewässern mit dem Pestizideintrag in Zusammenhang bringt. Daraufhin wurden laut Landratsamt Bodenseekreis auch risikoorientiert Kontrollen auf eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt. Im Landkreis Ravensburg waren dabei 2017 von drei Proben alle auffällig, 2018 waren von sieben Proben vier hinsichtlich des Gewässerabstandes auffällig. Im Bodenseekreis wurden im Jahr 2017 vier Verdachtskontrollen im Gewässerrandstreifen durchgeführt. In drei Fällen waren die Proben laut Landratsamt auffällig.

Vorgehensweise rechtlich umstritten

Dass jetzt das Wassergesetz, das primär dem Hochwasserschutz dient, herangezogen wird, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verhindern, ärgert nicht nur die betroffenen Praktiker, sondern ist auch rechtlich umstritten. Denn je nach geltenden Anwendungsvorgaben des jeweiligen Pflanzenschutzmittels dürfen sie rein rechtlich gesehen auf bis zu 5 m bis zum Rand hin angewendet werden. Laut Fachberatung erlaubt das Pflanzenschutzrecht, dass je nach Mittel und Technik mindestens 6,5 m einzuhalten sind.

Um die geltenden Gesetze in der Praxis durchzusetzen, haben die Kreisverwaltungen nach eigenen Angaben nun mit dem Regierungspräsidium Tübingen und unter Einbindung der zuständigen Ministerien im Land ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Die Interessenvertreter der Landwirtschaft seien in einer Arbeitsgruppe ebenfalls vertreten, betonen die Landratsämter.

Die Rodung der Plantagen anordnen, wolle man zwar nicht, aber man appelliere nun verstärkt an die Landwirte, ihre Obstbäume innerhalb von 10 m zum Gewässer auf freiwilliger Basis zu entfernen. Außerdem werde man Applikationsregime weiterentwickeln, die einen Qualitätsobstbau bis zu einem Gewässerabstand von 10 m zulassen, heißt es wörtlich vom Sprecher des Landratsamtes Bodenseekreis. Hierzu sei aber eine moderne abdriftmindernde Technik sowie die Beachtung bestimmter Regeln bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel und bei der Häufigkeit der Anwendungen erforderlich.

Außerdem dürften Neupflanzungen nicht mehr im Abstand von 10 m zu Gewässern erfolgen. Für Obstanlagen, die vor dem Wassergesetz 1996 gepflanzt wurden, gelte Bestandsschutz, so der Sprecher weiter.

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