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Proteststurm fränkischer Obstbauern gegen Biotopkartierung und Volksbegehren

Die Veröffentlichung einer neuen Biotopkartierung von Flächen im Landkreis Forchheim durch das Landesamt für Umwelt und die Regelungen des Volksbegehrens zu Streuobstwiesen treiben die Obstbauern in der Fränkischen Schweiz auf die Barrikaden. Auf zwei Veranstaltungen innerhalb einer Woche machten rund 1.000 Bäuerinnen und Bauern ihrem Ärger Luft.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Obstbauern in der Fränkischen Schweiz fürchten um ihre Existenz. Das wurde auf einer Informationsveranstaltung am Gründonnerstag in Heroldsbach, zu der der Kreisverband Forchheim des Bayerischen Bauernverbands (BBV) eingeladen hatte, mehr als deutlich. Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber, der im Landkreis Forchheim wohnt, und ein Vertreter des Landesamts für Umwelt stellten sich 600 aufgebrachten Bauern.

Ein Grund für die Wut der Landwirte ist eine aktuelle Biotopkartierung, die laut BBV-Kreisobmann Hermann Greif bereits zwischen 2014 und 2016 stattgefunden hat, aber erst im Februar 2019 veröffentlicht wurde. Nach Angaben des BBV enthält die Kartierung insgesamt 3.600 Flächen, 2.600 seien neu dazugekommen. Die Bauern empört, dass sie bei der Kartierung nicht eingebunden waren und auch nicht benachrichtigt wurden. Zudem stellten sie fest, dass viele Kartierungen falsch waren. So wurden z. B. auch überdachte Intensivobstbestände als Biotope eingestuft. Angeblich sollen 2.000 Kartierungen falsch sein.

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Ein weiterer Grund für den Ärger ist die Regelung im bayerischen Volksbegehren, dass alle Streuobstwiesen, die 50 m von einer Ortschaft entfernt sind mindestens 2.500 m2 groß sind, gesetzlich geschützte Biotope werden sollen. Die bayerische Staatsregierung hat angekündigt, das Volksbegehren anzunehmen und es mit einem Begleitgesetz zu ergänzen.

Der Landkreis Forchheim ist stark geprägt von einer Mischung aus intensiv und extensiv genutzten Kulturen. Produziert werden Tafelobst, Fruchtsaft und Brennereiobst. Ein großer Teil des Obstes wird über drei Obstgenossenschaften vermarktet. Bewirtschaftet werden die Obstbestände von einer Vielzahl von Betrieben, die oftmals auch im Nebenerwerb geführt werden. Sollten die Streuobstflächen, die oft unmittelbar neben Intensivobstanlagen stehen, unter Schutz gestellt werden, fürchten die Bauern, dass eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung und Pflege der Obstflächen nicht mehr möglich ist. Laut Teilnehmerberichten haben erste Bauern bereits damit begonnen, Streuobstbestände umzusägen.

Glauber: Kartierung ist gelöscht

Umweltminister Thorsten Glauber versicherte, dass er angesichts der sehr hohen Fehlerquote die neue Kartierung, die 2014 begonnen wurde, komplett zurückgenommen hat. „Für den Landkreis Forchheim gilt der Zustand vor der Kartierung“, so Glauber wörtlich. Zudem habe er alle Biotopkartierungen in Bayern ausgesetzt, bis das Gesetz aus dem Volksbegehren in Kraft sei.

Glauber betonte, dass er sich von Anfang gegen das Volksbegehren ausgesprochen habe und dass er auch den aktuellen Beschluss der Staatsregierung nicht mitgetragen habe, das Volksbegehren anzunehmen und ein Begleitgesetz dazu zu verfassen. „Mit einem Alternativgesetz wäre es einfacher gewesen, praktikable Lösungen zu finden“, so der Minister. Zudem verwies er auf den enormen Zeitdruck: „Bis 18. Juli muss dieses Gesetz umgesetzt sein.“

Unterdessen hat der BBV-Kreisverband Forchheim einen "Brandbrief" an den Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder gerichtet, der auch vom Forchheimer Landrat Hermann Ulm unterstützt wird. Darin fordern die Landwirte

  • dass die Biotopkartierung vollumfänglich zurückgenommen wird,
  • dass bei der vorzunehmenden Überarbeitung der Biotopkartierung die Grundstückseigentümer immer mit einzubeziehen sind,
  • dass im Begleitgesetz zum Volksbegehren „Artenschutz“ ein Sonderstatus für die Obstbauregion „Fränkische Schweiz“ geschaffen wird und
  • dass bewirtschaftete und regelmäßig gepflegte Obstanlagen auch nach der Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes in keiner Kartierung als gesetzlich geschützte Biotope festgelegt werden.

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