Die Rinderunion Baden-Württemberg e.V. (RBW) prüft derzeit rechtliche Schritte gegen Peta. Die Tierschutzorganisation hatte offenbar ohne Drehgenehmigung ein Video vom Tierauftrieb für eine Kälberauktion in Herrenberg gemacht und ins Netz gestellt.
Die Rinderunion Baden-Württemberg e.V. prüft derzeit rechtliche Schritte gegen Peta. Die Tierschutzorganisation hatte offenbar ohne Drehgenehmigung ein Video vom Tierauftrieb für eine Kälberauktion in Herrenberg gemacht und ins Netz gestellt.
Die Tierschutzorganisation hatte im Januar Filmaufnahmen vom Kälberauftrieb für eine Auktion im September in Herrenberg ins Netz gestellt und der RBW, als Veranstalter, dabei Tiermisshandlungen sowie Verstöße gegen die Tierschutznutztierhaltungsverordnung vorgeworfen. "Wir haben Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Kälberauktion erstattet und fordern ein Ende solcher Auktionen", erklärt Lisa Kainz von Peta auf Anfrage von Südplus. Weil das Thema offenbar auch im Landtag auf Interesse stieß, hoffe man auf ein schnelles Handeln der Politik.
Staatsanwaltschaft bestätigt
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt die Strafanzeige, die derzeit laut Erstem Staatsanwalt Heiner Römhild geprüft werde. Nähere Details dazu wolle man aufgrund der laufenden Prüfung aber nicht nennen.
Weil die Videoaufnahmen ohne Genehmigung und offenbar mit versteckter Kamera gedreht worden seien und man damit auch das Hausrecht verletzt habe, nun in Abstimmung mit dem Bundesverband Rind und Schwein in Bonn sowie mit Juristen rechtliche Schritte gegen die Tierschutzorganisation, erklärt RBW-Geschäftsführer, Dr. Alfred Weidele, gegenüber Südplus. Welche Vorwürfe konkret im Raum stünden, wisse er noch nicht.
Fremde Szenen eingespielt
Hinsichtlich der Herkunft des Videos bestehe Quellenschutz, sagt Lisa Kainz. Außerdem sei jedermann dazu berechtigt, Straftaten anzuzeigen, insbesondere wenn es um Tierquälerei geht. In solchen Fällen sei keine Drehgenehmigung notwendig.
Die Frage, warum das Video vom September 2018 erst im November 2018 zu der Strafanzeige geführt hat und es erst vor Kurzem online gestellt wurde, beantwortet Lisa Kainz mit dem Zeitaufwand für die Auswertung des Materials und der Vielzahl an Themen mit denen man konfrontiert sei. Mit der Grünen Woche habe die Veröffentlichung absolut nichts zu tun.
Fragwürdig ist zudem, dass Szenen einer Enthornung von einem Jungrind in das Video eingespielt wurden, die nicht im Zusammenhang mit der Kälberauktion in Herrenberg standen und auch nicht entsprechend gekennzeichnet waren. Mittlerweile habe man das korrigiert und durch eine Aufnahme in Herrenberg ersetzt, so Kainz weiter.
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Die Rinderunion Baden-Württemberg e.V. prüft derzeit rechtliche Schritte gegen Peta. Die Tierschutzorganisation hatte offenbar ohne Drehgenehmigung ein Video vom Tierauftrieb für eine Kälberauktion in Herrenberg gemacht und ins Netz gestellt.
Die Tierschutzorganisation hatte im Januar Filmaufnahmen vom Kälberauftrieb für eine Auktion im September in Herrenberg ins Netz gestellt und der RBW, als Veranstalter, dabei Tiermisshandlungen sowie Verstöße gegen die Tierschutznutztierhaltungsverordnung vorgeworfen. "Wir haben Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Kälberauktion erstattet und fordern ein Ende solcher Auktionen", erklärt Lisa Kainz von Peta auf Anfrage von Südplus. Weil das Thema offenbar auch im Landtag auf Interesse stieß, hoffe man auf ein schnelles Handeln der Politik.
Staatsanwaltschaft bestätigt
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt die Strafanzeige, die derzeit laut Erstem Staatsanwalt Heiner Römhild geprüft werde. Nähere Details dazu wolle man aufgrund der laufenden Prüfung aber nicht nennen.
Weil die Videoaufnahmen ohne Genehmigung und offenbar mit versteckter Kamera gedreht worden seien und man damit auch das Hausrecht verletzt habe, nun in Abstimmung mit dem Bundesverband Rind und Schwein in Bonn sowie mit Juristen rechtliche Schritte gegen die Tierschutzorganisation, erklärt RBW-Geschäftsführer, Dr. Alfred Weidele, gegenüber Südplus. Welche Vorwürfe konkret im Raum stünden, wisse er noch nicht.
Fremde Szenen eingespielt
Hinsichtlich der Herkunft des Videos bestehe Quellenschutz, sagt Lisa Kainz. Außerdem sei jedermann dazu berechtigt, Straftaten anzuzeigen, insbesondere wenn es um Tierquälerei geht. In solchen Fällen sei keine Drehgenehmigung notwendig.
Die Frage, warum das Video vom September 2018 erst im November 2018 zu der Strafanzeige geführt hat und es erst vor Kurzem online gestellt wurde, beantwortet Lisa Kainz mit dem Zeitaufwand für die Auswertung des Materials und der Vielzahl an Themen mit denen man konfrontiert sei. Mit der Grünen Woche habe die Veröffentlichung absolut nichts zu tun.
Fragwürdig ist zudem, dass Szenen einer Enthornung von einem Jungrind in das Video eingespielt wurden, die nicht im Zusammenhang mit der Kälberauktion in Herrenberg standen und auch nicht entsprechend gekennzeichnet waren. Mittlerweile habe man das korrigiert und durch eine Aufnahme in Herrenberg ersetzt, so Kainz weiter.