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"Energiesammelgesetz bremst Photovoltaik aus"

Der Bayerische Bauernverband übt Kritik an dem Energiesammelgesetz, das der Bundestag nun verabschiedete.Für Photovoltaik und Bioenergie wäre mehr drin gewesen, meint BBV-Landesfachausschussvorsitzender Anton Kreitmair.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag das Energiesammelgesetz verabschiedet. Durch das Gesetz würden Änderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017, dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz ausgelöst, so der Bayerische Bauernverband. Er übt daher an einigen Punkten Kritik. Der Vorsitzender des BBV-Landesfachausschusses für nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien, Anton Kreitmair, meint: „Die ungenutzten Potentiale sowohl für Photovoltaik- als auch für Bioenergieanlagen überwiegen."

Der Bayerische Bauernverband habe schon seit längerem Verbesserungen beim Ausschreibungsmodell gefordert. Er sei daher erfreut, dass es ab 2019 nun künftig zwei Ausschreibungstermine für Bioenergie geben werde. Seine Forderung ein Faktorenmodell einzuführen, sei im Gesetz jedoch nicht berücksichtigt worden. „Dadurch hätten unterschiedliche Betriebskosten je Anlagenart und Anlagegröße berücksichtigt werden können", sagt Kreitmair, „die Chancen für kleinere Anlagenbetreiber hätte das deutlich verbessert“.

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Dämpfer für laufende PV-Projekte

Der erste Gesetzentwurf zum Energiesammelgesetz habe eine deutliche Vergütungskürzung für neue Photovoltaikanlagen der Leistungsklasse 40 bis 750 Kilowatt (kW) enthalten. Nach einem Schreiben Kreitmairs an alle Bundestagsabgeordneten, milderte der Bundestag die vorgesehene Vergütungsabsenkung ab. So komme es nun nicht zu der zum 1.1.2019 geplanten Vergütungsabsenkung von 11,09 auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Stattdessen werde die Vergütung bis zum 1.04.2019 schrittweise auf 8,9 ct/kWh abgesenkt. Kreitmair werte diese Abmilderung jedoch als zu gering: „Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikprojekten, die in fortgeschrittener Planung sind, ist akut in Gefahr.“

Bald Schluss mit der Förderung für Photovoltaik?

Der BBV kritisiere auch, dass im EEG die 52-Gigawatt-Begrenzung für Photovoltaik beibehalten werde. Er befürchte einen Ausbaustopp bei der Photovoltaik. Denn: Sobald diese Obergrenze erreicht sei, würden keine weiteren Photovoltaikanlagen über das EEG gefördert. Das dürfe bereits in den kommenden Jahren der Fall sein, da die installierte Photovoltaik-Leistung bundesweit bereits rund 45,3 GW betrage. Die Photovoltaik sei inzwischen die kostengünstigste erneuerbare Energie, komme aber noch nicht ohne eine verlässliche Förderung aus. „Es ist wieder Schwung in die deutsche Photovoltaik Branche gekommen", meint Kreitmair, "statt diesen zu nutzen wird er durch den 52-GW-Deckel ausgebremst."

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