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Agrarpolitik

"Versöhnungsgesetz" zur Artenvielfalt: Bauernverband alarmiert

Bayerns Bauernpräsident Heidl benennt Schwachpunkte in dem Gesetz, mit dem die Regierung das Volksbegehren Artenvielfalt ergänzt. Die Bioverbände sehen das gelassener.

Lesezeit: 3 Minuten

Eigentlich war der Plan klar: Am runden Tisch zur Artenvielfalt sollten Bauern, Naturschützer und andere Organisationen aushandeln, wie man mehr für den Artenschutz tun kann, ohne die Bauern vor unlösbare Probleme zu stellen. Die Ergebnisse sollten dann in das sogenannte "Versöhnungsgesetz" fließen, mit dem der Freistaat das Volksbegehren Artenvielfalt ergänzt und konkretisiert.

Doch heute zeigte sich bei der ersten Lesung dieses Gesetzes im Landtag, dass von diesem Plan nicht viel übrig ist. Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes erklärte: "Im Vorschlag der Staatsregierung sind leider fast ausschließlich Regelungen enthalten, die Landwirte und Grundeigentümer belasten. Dem Anspruch eines Gesellschaftsvertrags für Artenvielfalt und Landwirtschaft wird das Gesetzespaket damit in keinster Weise gerecht", kritisierte er. Für einen tragfähigen und glaubwürdigen gesamtgesellschaftlichen Ansatz seien Korrekturen und Ergänzungen nötig. "Am Runden Tisch waren sich alle Beteiligten einig: Auch Staat, Kommunen, die übrige Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger müssen einen Beitrag leisten", so Heidl weiter.

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Keine Klarstellung zu Walzverbot, Mähwiesen, Streuobst

Probleme sieht der Bauernverband, wenn Regeln nicht zu natürlichen Gegebenheiten passen. Wegen regionalen klimatischen Unterschieden bestehe etwa Einigkeit zu angepassten Terminen für das umstrittene Walzverbot ab 15. März. Der vorliegende Gesetzentwurf sehe aber großen Verwaltungsaufwand, hohe bürokratische Hürden und damit langwierige Verfahren für die nötigen Ausnahmeregelungen vor. Auch für das Mähen von Wiesen oder die Bewirtschaftung der Streuobstbestände würden bislang die versprochenen Klarstellungen fehlen: „Die Abgeordneten müssen das Thema Artenschutz wirklich zu einem gesamtgesellschaftlichen Thema machen und für die Landwirtschaft umsetzbare, rechtssichere und verlässliche Lösungen im Gesetzespaket verankern“, sagt Heidl. Der Bauernverband habe dafür am Mittwoch konkrete Forderungen und Anliegen an Landtag und Staatsregierung übermittelt.

Bioverbände: "Nehmen Einschränkungen in Kauf"

Der erste Vorsitzende der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ), Hubert Heigl, sieht die Probleme hingegen als gelöst an. Durch die Arbeit am Runden Tisch sei es gelungen, mit dem Volksbegehren verbundene Umsetzungsprobleme und Härten zu lösen oder abzumildern.

„Wir bedanken uns ausdrücklich dafür, dass wir am Runden Tisch mitarbeiten durften“, betont Heigl. Die LVÖ habe diese Möglichkeit konstruktiv genutzt und sich im Sinne ihrer Mitgliedsbetriebe für praxistaugliche Lösungen eingesetzt. Nun müssten sich die im sogenannten Versöhnungsgesetz formulierten Regelungen, z.B. zur regionalen Anpassung des Walzverbots, in der Praxis bewähren.

Auch für Bio-Bäuerinnen und Bauern werde es Einschränkungen geben. „Da wir uns unserer Verantwortung für die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen bewusst sind, nehmen wir diese in Kauf“, so Heigl weiter. Er mahnte gleichzeitig Maßnahmen an, um die im Volksbegehrten Ausbauziele für den Ökolandbau auch zu erreichen.

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