Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Bayern

Volksbegehren: "Vieles ist umsetzbar"

Der Bayerische Bauernverband hält viele Vorschläge aus dem Volksbegehren zur Artenvielfalt für machbar. In manchen Punkten schlägt er jedoch eine bessere Formulierung vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bayerische Bauernverband (BBV) hält die meisten Vorschläge im Volksbegehren "Rettet die Bienen" zum Schutz der Artenvielfalt für umsetzbar oder grundsätzlch umsetzbar. In manchen Punkten sieht er jedoch Nachbesserungsbedarf, einige hält er für gar nicht praktikabel.

Für nicht umsetzbar hält der BBV:

Das Wichtigste zum Thema Süd extra freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Walzverbot für Grünlandflächen jährlich nach dem 15. März



    Das Walzen sei für Grasnarbe und Futterqualität wichtig, das Datum 15.3. zu pauschal. Um Bodenbrüter zu schützen, solle man anstelle des Datums lieber ein regionalspezifisches, phänologisches Merkmal in das Gesetz schreiben, z.B. "nach der Vollblüte bei der Forsythie". Pflegemaßnahmen auf beeinträchtigten Teilfächen sollen ganz ausgenommen werden.



  • In der Aus- und Fortbildung sowie in Lehrplänen die Auswirkungen von Stickstoffeintrag, Schlaggrößen, Fruchtfolgeentscheidungen und Pestizideinsatz auf Artenreichtum und Bodenleben darzustellen.



    Diese Inhalte seien einseitig und daher abzulehnen. Generell begrüßt der BBV jedoch, an Schulen und Ausbildungsstätten Verständnis für den Naturschutz zu vermitteln. Die Regelung gehöre jedoch eher in das Bildungs- als das Naturschutzgesetz.



  • Kein Pflanzenschutz auf Dauergrünlandflächen



    Den Erhalt von Dauergrünland müssen die Betriebe über bedarfsweise Behandlungsmaßnahmen zur Gesunder-haltung gewährleisten, sagt der BBV.



  • Unterschutzstellung von Obstbaumwiesen



    Um Streuobstbestände zu schützen, sollte man lieber den unteren Naturschutzbehörden anbieten, den Grundeigentümern Pflegekonzepte anzubieten und umzusetzen. Das sei aktzeptanzfähiger als die Unterschutzstellung.

Für schwierig hält der Verband:

  • Bewirtschaftungsverbot auf Gewässerrandstreifen



    Der jährliche Verlust an Deckungsbeiträgen betrage bayernweit ca. 10 Mio. € pro Jahr, der zusätzliche Wertverlust der Flächen 0,5 bis 1 Mrd. €.



  • Funktional verbundene Biotope, bis 2027 13% des Offenlandes der Landesfläche



    Eigentumsrechte für Grundeigentum seien zu wahren, sagt der BBV.



  • Ausgleichsmaßnahmen, wenn ein Bewirtschafter eine Ausnahme von den Verboten in einem Biotop erhält.



    Dies verursache weitere Kosten.

Für prinzipiell machbar hält der BBV:

  • Ausbau des Ökolandbaus auf mindestens 30% der Fläche bis 2030, sofern eine entsprechende Marktentwicklung gesichert ist.

  • Ausbau des Ökolandbaus auf 30% auf staatlichen Flächen bereits bis 2020, sofern die Pachtverträge dies erlauben.

  • Vorrangiges Ziel im Staatswald, die biologische Vielfalt zu erhalten, sofern der Gesetzestext dahingehend angepasst wird, dass kein Berührungspunkt zum Privatwald entsteht.

  • Dauergrünlandumbruchverbot. Dieses sei im Naturschutzgesetz jedoch obsolet.

  • Verbot, den Grundwasserstand in Nass- und Feuchtgrünland sowie -brachen abzusenken. Die Wartung bestehender Drainage- und Absenkungsmaßnahmen sei aber zu ermöglichen.

  • Verbot, Strukturelemente zu beeinträchtigen. Man solle sich jedoch auf die bereits bestehende Regelung im Naturschutzgesetz beziehen und eine Formulierung zu "natürlichen Totholzansammlungen" herausnehmen oder präzisieren.

  • Dauergrünlandpflegemaßnahmen in Biotopen vorzuschreiben.

Der BBV beteiligt sich derzeit am "Runden Tisch" zur Artenvielfalt, in dem Interessensverbände und Politik ausloten, inwieweit man sich auf ein gemeinsames Vorgehen zum Artenschutz einigen kann. Ziel ist ein Gegenentwurf des Landtags zum Originalgesetzesentwurfs des Volksbegehrens. Dieser könnte dann beim Volksentscheid im Herbst als Alternative zur Wahl stehen.

Beim Verband wünscht man sich, dass am Ende ein Gesellschaftsvertrag steht, der auch Zielkonflikte wie bei Klimaschutz und Energiewende anspricht.

Der Moderator des Runden Tisches, der ehemalige Landtagspräsident Alois Glück, will die Ergebnisse bis Ende April vorlegen. Die vollständige Einordnung durch den BBV finden Sie hier.

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.