Die Initiatoren des Volksbegehrens Artenschutz in Baden-Württemberg haben ihr erstes Etappenziel erreicht. Seit 19. Mai konnten sie über 20 000 Unterschriften sammeln.
Das ist mehr als das Doppelte als für einen offiziellen Antrag auf ein Volksbegehren nötig ist. Das erklärte Sven Prange, Koordinator des Projektes bei "proBiene - Freies Institut für ökologische Bienenhaltung" in Stuttgart auf Anfrage von top agrar-Südplus.
Das bisher erzielte Ergebnis sei angesichts des gesetzlich vorgeschriebenen bürokratischen Aufwandes für einen Antrag auf ein Volksbegehren und vor dem Hintergrund, dass es in Baden-Württemberg keine direktdemokratische Tradition auf Landesebene gebe, außerordentlich ermutigend.
Start etwa Mitte September
Bis zum Einreichen des Antrags beim Innenministerium am 26. Juli müssen diese Unterschriften jetzt bei den jeweiligen Kommunen beglaubigt werden. Eine solche Beglaubigung ist gesetzlich vorgeschrieben. Danach hat die Landesregierung drei Wochen Zeit für die Prüfung.
Anschließend müsse, laut Prange, der Gesetzentwurf auf dem das Volksbegehren basiert, im Staatsanzeiger veröffentlicht und vier Wochen zur Einsicht bereit gestellt werden. "Wir gehen daher davon aus, dass das Volksbegehren in etwa Mitte September startet" sagt Prange. Da es bisher keine praktischen Erfahrungen mit landesweiten Volksbegehren gebe, beinhalte dieser Zeitplan aber sicher eine gewisse Spielbreite.
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Die Initiatoren des Volksbegehrens Artenschutz in Baden-Württemberg haben ihr erstes Etappenziel erreicht. Seit 19. Mai konnten sie über 20 000 Unterschriften sammeln.
Das ist mehr als das Doppelte als für einen offiziellen Antrag auf ein Volksbegehren nötig ist. Das erklärte Sven Prange, Koordinator des Projektes bei "proBiene - Freies Institut für ökologische Bienenhaltung" in Stuttgart auf Anfrage von top agrar-Südplus.
Das bisher erzielte Ergebnis sei angesichts des gesetzlich vorgeschriebenen bürokratischen Aufwandes für einen Antrag auf ein Volksbegehren und vor dem Hintergrund, dass es in Baden-Württemberg keine direktdemokratische Tradition auf Landesebene gebe, außerordentlich ermutigend.
Start etwa Mitte September
Bis zum Einreichen des Antrags beim Innenministerium am 26. Juli müssen diese Unterschriften jetzt bei den jeweiligen Kommunen beglaubigt werden. Eine solche Beglaubigung ist gesetzlich vorgeschrieben. Danach hat die Landesregierung drei Wochen Zeit für die Prüfung.
Anschließend müsse, laut Prange, der Gesetzentwurf auf dem das Volksbegehren basiert, im Staatsanzeiger veröffentlicht und vier Wochen zur Einsicht bereit gestellt werden. "Wir gehen daher davon aus, dass das Volksbegehren in etwa Mitte September startet" sagt Prange. Da es bisher keine praktischen Erfahrungen mit landesweiten Volksbegehren gebe, beinhalte dieser Zeitplan aber sicher eine gewisse Spielbreite.