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Volksbegehren: Heidl sieht erste Verhandlungserfolge

Die Fachgruppe „Offene Landschaft, Agrarlandschaft“ des Runden Tisches zum Volksbegehrens Artenvielfalt in Bayern hat bei einigen Themen Lösungen gefunden, die alle Beteiligten mittragen können. Etliche Punkte sind aber noch strittig.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachdem Ende letzte Woche die vier Arbeitsgruppen zum Runden Tisch des Volksbegehrens Artenvielfalt zum letzten Mal zusammengekommen sind, wies der Präsident des Bayerischen Bauernverbands (BBV) Walter Heidl in einer Pressekonferenz auf erste Verhandlungserfolge hin: „Insbesondere beim Walzen, bei Streuobstbeständen, bei Mahdzeitpunkten und den Vorgaben für das Mähen im Grünland konnten gemeinsam Wege gefunden werden, damit es zu keinen Problemen in der Landwirtschaft kommt.“

1) Beim Walzverbot nach dem 15. März hat sich die Fachgruppe „Offene Landschaft, Agrarlandschaft“ auf folgende Ergebnisse geeinigt:

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  • Wegen der nach Regionen und Landschaftsräumen unterschiedlichen Vegetationsperioden ist eine entsprechende Regionalisierung. Dabei seien in Ausführungsverordnungen entsprechende Indikatoren (z. B. Wuchshöhe des Grases) zu definieren.
  • Die Veröffentlichung der zeitlichen Regelungen soll über die regionalen Medien und die Fachstellen (z. B. Homepage des Landwirtschaftsamtes) erfolgen.
  • Schäden durch aktuelle Ereignisse (z. B. Unwetterschäden, Wildschäden, Trittschäden auf Weiden) können auch in der Zwischenzeit durch Walzen bereinigt werden.

2) Bei der Ausweisung von Streuobstwiesen mit mehr als 2.500 m2 als gesetzliche geschützte Biotope sollen folgende Ergänzungen vorgenommen werden:

  • Für betriebswirtschaftlich veranlasste Veränderungen und Erweiterungen der Hofstelle (einschließlich hofnaher wichtiger Anlagen wie Silos) können Obstbäume gerodet werden. Dafür ist an anderer Stelle ein Ausgleich zu schaffen.
  • Im Streuobst übliche Pflege- und Erneuerungsmaßnahmen unterliegen keiner Beschränkung.
  • Für besondere Schadenssituationen kann auf der Grundlage einer zu erlassenden Ausführungsverordnung auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (ähnlich wie bei der Bekämpfung der Fruchtfliegen bei Kirschen) erfolgen.

3) Beim Verbot, ab dem Jahr 2020 auf 10 % der Grünlandflächen Bayerns die erste Mahd vor dem 15. Juni durchzuführen, stellte die Fachgruppe klar, dass diese Maßgabe als Zielbestimmung für den Staat gilt und damit für den Einzelbetrieb nicht verbindlich und damit nicht förderschädlich sei.

4) Beim Verbot, Grünlandflächen ab 1 Hektar von außen nach innen zu mähen, einigte sich die Fachgruppe auf folgende Sprachregelung:

  • Die Vetreter der Landwirtschaft betonen, dass der Schutz der Bodenbrüter und des Wildes auch ihr Anliegen sei.
  • Für die Landwirtschaft aber Mähverfahren wichtig sind, mit denen eine Verschmutzung des Futters so weit wie möglich vermieden wird. Entsprechend der unterschiedlichen Geländeformen und der Flächenzuschnitte sind daher verschiedene Verfahrensmöglichkeiten notwendig.
  • Aus der naturschutzfachlichen Sicht ist der Beginn der Mahd der Flächen an den Grundstücksenden unbedenklich.
  • Weitere Vorschlähe/mögliche Verfahren sollen in gemeinsamen Beratungen von Naturschutz, Landwirtschaft und Jagdverband erarbeitet werden.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es noch bei den Themen „Bewirtschaftung von staatlichen Flächen nach Ökorichtlinien“, „Naturschutz als Aufgabe der Erziehung“, „Verbot des flächenhaften Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf Dauergrünland“, und „arten- und strukturreiches Dauergrünland als Biotop“.

Laut Heidl wird der Bauernverband bei den verbleibenden Problembereichen weiter hartnäckig bleiben nach Lösungen suchen und für die Anliegen der Bauernfamilien streiten.

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