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Die Rechtslage: Der Verursacher muss fegen!

Wenn in der Mais- oder Rüben-Kampagne rund um die Uhr die Luft brennt, ist die Straßenreinigung für viele Praktiker nicht Thema Nummer eins. Dabei sind Landwirte zur sofortigen Reinigung verpflichtet.

Lesezeit: 3 Minuten

Wenn in der Mais- oder Rüben-Kampagne rund um die Uhr die Luft brennt, ist die Straßenreinigung für viele Praktiker nicht Thema Nummer eins. Dabei sind Landwirte zur sofortigen Reinigung verpflichtet.


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Was sagt das Gesetz?

Gesetzlich geregelt ist die Reinigungspflicht in § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach ist die Verschmutzung der Straßen verboten, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird. Wird die Fahrbahn durch Vieh oder Ackerfahrzeuge doch verschmutzt, muss der Verantwortliche diese unverzüglich (!) reinigen.


Wer ist verantwortlich?

Zuständig für die Säuberung der Straße ist der Verursacher. Das sind Sie als Landwirt, wenn Sie mit Ihrer Maschine auf dem Feld gearbeitet haben, oder auch der Lohnunternehmer. Allerdings übertragen viele Lohnunternehmer und Maschinenringe die Säuberungspflicht auf den Auftraggeber. Dann sind Sie in der Pflicht und auch in der Haftung, falls etwas passiert.


Was ist zu tun?

Ganz wichtig ist die möglichst schnelle Säuberung der Fahrbahn: Bei viel befahrenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen schon während der Feldarbeiten; bei befestigten Feldwegen reicht meist eine Reinigung nach Abschluss der Arbeiten aus. Achten Sie bei der Säuberung darauf, dass Sie für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sind: Wer sich mit dem Besen auf die Fahrbahn begibt, sollte auf jeden Fall eine Warnweste tragen.


Solange die Straße nicht sauber ist, sollten Sie die Gefahrenstelle ausreichend kenntlich machen. Wie das zu bewerkstelligen ist, lässt das Gesetz bewusst offen.


Stellen Sie Schilder auf. Klären Sie aber mit dem Straßenverkehrsamt, ob eine (gebührenpflichtige) Genehmigung für das Aufstellen erforderlich ist. Teilweise helfen die Gemeinden auch mit Leihschildern aus.


Und wenn man sich nicht kümmert?

Ignorieren Sie als Verantwortlicher die Straßenreinigungspflicht, dürfen die zuständigen Stellen, wie Gemeinden, Polizei etc. die verkehrswidrigen Zustände beseitigen lassen – auf Ihre Kosten. Dabei reagieren Polizei und Behörden umso empfindlicher, je schneller die Autos auf der Straße unterwegs sind. Die Polizei kann die Erntearbeiten durchaus stoppen.


Werden fehlende Ausschilderung und verspätete Säuberung Grund eines Verkehrsunfalls, haften Sie als Verantwortlicher und müssen Schadenersatz leisten. Bei schweren Unfällen kann es sogar zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung kommen.


Ein anderes Horrorszenario sind Umweltschäden, etwa durch auslaufenden Treibstoff nach einem Unfall. Sie treiben die Schadenkosten extrem in die Höhe.


Betriebs- und Kfz-Haftpflicht werden zwar im Regelfall zunächst die Kosten übernehmen, allerdings nur bis zur vereinbarten Deckungssumme. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung vor Gericht ziehen und das Geld zurückfordern.

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