Zum ersten Mai kommt ein neues Punktesystem. Es endet nun bei acht Punkten mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Demnächst gibt es für eine „schwere Ordnungswidrigkeit“, die mit mehr als 60 € Verwarnungsgeld geahndet wird, einen Punkt. Zwei Punkte werden für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis fällig. Für Straftaten mit Führerscheinentzug gibt es drei Punkte, die Höchstmenge. Ab vier bis fünf Punkten sendet das Register eine „Ermahnung“, bei sechs oder sieben eine „Verwarnung“. Durch Teilnahme an einem Seminar kann man beim Kontostand zwischen einem und fünf Punkten einen einzelnen Punkt abbauen (nur einmal innerhalb von fünf Jahren). Auch die „Haltbarkeit“ der Punkte ändert sich: Einpunkt-Verstöße verjähren nach 2 1/2 Jahren, Zweipunkter nach fünf Jahren und ein kapitaler Dreipunkter erst nach zehn. Bestehende Punktekonten werden übrigens umgebucht.
Im Bereich der sicherheitsrelvanten Verstöße werden die Strafen teils angehoben, sie springen damit über die Ein-Punkte-Schwelle. Interessant für die Landwirtschaft sind hier unter anderem:
- Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten.
- Unzulässige Fahrzeughöhe über 4,20 m.
- Fahren ohne Zulassung.
- Verstoß gegen Abmessungen.
- Verstoß gegen die zulässigen Stützlasten.