Innovative Kabinenkonzepte in der Pflanzenschutztechnik sollen künftig dafür sorgen, dass der Arbeitskomfort des landwirtschaftlichen Anwenders deutlich steigt. Darauf hat der stellvertretende Geschäftsführer des Fachverbandes Landtechnik im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Norbert Alt, hingewiesen.
Nach Angaben von Alt soll der Anwenderschutz durch die Kabine gewährleistet werden und nicht durch die persönliche Schutzausrüstung. Grundlage dieser Entwicklung sei die Veröffentlichung einer neuen europäischen Norm zur Gestaltung von Kabinen in der Pflanzenschutztechnik. Die Landtechnikhersteller unterstützten diese Bemühungen mit Nachdruck, doch der europäische Gesetzgeber habe es bis heute versäumt, die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Norm zu schaffen.
Momentan sei die Ausrüstung von Traktoren und Pflanzenschutzgeräten mit entsprechend geschützten Kabinen der sogenannten „Kategorie 4“ für den Praktiker noch immer in erster Linie mit zusätzlichen Anschaffungs- und Servicekosten verbunden, etwa mit Blick auf den regelmäßig erforderlichen Filtertausch, erklärte Alt. Ein Zusatznutzen im Sinne der angestrebten Erhöhung des Arbeitskomforts ergebe sich daraus bislang noch nicht. Dies werde sich erst ändern, wenn die neuen Kabinen von den Zulassungsbehörden als Schutzmaßnahme und damit als Ersatz für die persönliche Schutzausrüstung anerkannt würden.
Fokussiert auf eine zeitnahe und zielführende Umsetzung der Norm im Sinne der Anwender erarbeiteten die Hersteller von Traktoren, Pflanzenschutzgeräten sowie Pflanzenschutzmitteln momentan die notwendigen Maßnahmen, um einen praxisgerechten Anwenderschutz durch Kabinen zu ermöglichen. (AgE)