Biosiegel

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Mit einem Biosiegel werden Produkte aus dem ökologischen Landbau gekennzeichnet. Mit Hilfe dieses Prüf- und Gütesiegels lassen sich diese Produkt von Erzeugnissen aus konventioneller Landwirtschaft unterscheiden. Um das Biosiegel für ihre Produkte zu erhalten, müssen Produzenten in den entsprechenden Ländern bestimmte Auflagen eingehalten. In Deutschland wird beispielsweise das deutsche staatliche Biosiegel verliehen, das im Jahr 2001 eingeführt worden ist. Produkte dürfen mit diesem Biosiegel gekennzeichnet werden, sofern diese bestimmte Standards entsprechend eines Kriterienkatalogs erfüllen. Mit dem Biosiegel gekennzeichnete Produkte müssen entsprechend kontinuierlich geprüft werden. Dabei sind beispielsweise regelmäßig Produktproben zu entnehmen und die Einhaltung der Siegelkriterien zu dokumentieren.  Lebensmittel können freiwillig mit dem deutschen Biosiegel gekennzeichnet werden. Seit Juli 2012 ist es hingegen für alle europäischen Biolebensmittel verpflichtend, mit dem EU -Siegel gekennzeichnet zu werden. Die Kriterien dieses Siegels unterliegen der EU-Öko-Verordnung. Ein Grundkriterium des EU-Biosiegels ist, dass maximal 5 Prozent der verarbeiteten Inhaltsstoffe nicht aus ökologischem Anbau stammen dürfen. Insgesamt darf der Gesamtanteil an gentechnisch verarbeiteten Inhaltsstoffen die 0,9 Prozent Marke nicht überschreiten. Für das deutsche staatliche Siegel ist beispielsweise vorgesehen, dass die Lebensmittel nur durch gentechnikfreie Organismen erzeugt werden dürfen und nicht mit synthetischen Pflanzenschutzmitteln versehen werden dürfen. Ob die Kriterien zur Auszeichnung mit dem Biosiegel durch die jeweiligen Produzenten für ihre Produkte eingehalten werden, wird von zuständigen Öko-Kontrollstellen überprüft.

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