Erst 2017 wurde der Nährstoffvergleich auf Basis der Feld-Stall-Bilanz für Milchviehbetriebe um die „Plausibilisierung“ erweitert. Mit den geplanten Änderungen soll die Feld-Stall-Bilanz mit den dazugehörigen Salden jetzt komplett entfallen. Viele Praktiker dürften das begrüßen – brachten doch gerade in Betrieben mit Tierhaltung die Salden wenig Hilfe für das betriebliche Nährstoffmanagement.
Anstelle der Feld-Stall-Bilanz soll nun eine Aufzeichnungspflicht der Düngung binnen zwei Tagen gelten. Zwar sollte jeder Betrieb eine Ackerschlagkartei führen, aber das enge Zeitfenster ist gerade für Familienbetriebe ohne Dokumentationssysteme zusätzlich herausfordernd. Zudem ist es kaum möglich, diese Dokumentation zu kontrollieren.
Unabhängig davon müssen weiterhin viele Landwirte (z.B. Betriebe mit mehr als 50 GV oder mehr als 2,5 GV/ha) eine Stoffstrombilanz erstellen. Die entsprechende Verordnung soll bis Ende 2021 angepasst sein. Gerade für Milchviehhalter von flächenknappen Betrieben mit guten Milchleistungen und einem hohen Anteil an Zukauffutter in der Ration könnte es bei Phosphor (P) eng werden. Denn es gelangt wesentlich mehr P in den Betrieb als über die Milch bzw. das Fleisch wieder hinaus. Der Einsatz mineralischer P-Dünger ist dann kaum noch möglich. Die Unterfußdüngung im Mais sollte in diesen Fällen möglichst organisch erfolgen. Oft lässt sich P auch noch in der Ration reduzieren – dabei hilft Ihnen eine Fütterungsberatung.
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Erst 2017 wurde der Nährstoffvergleich auf Basis der Feld-Stall-Bilanz für Milchviehbetriebe um die „Plausibilisierung“ erweitert. Mit den geplanten Änderungen soll die Feld-Stall-Bilanz mit den dazugehörigen Salden jetzt komplett entfallen. Viele Praktiker dürften das begrüßen – brachten doch gerade in Betrieben mit Tierhaltung die Salden wenig Hilfe für das betriebliche Nährstoffmanagement.
Anstelle der Feld-Stall-Bilanz soll nun eine Aufzeichnungspflicht der Düngung binnen zwei Tagen gelten. Zwar sollte jeder Betrieb eine Ackerschlagkartei führen, aber das enge Zeitfenster ist gerade für Familienbetriebe ohne Dokumentationssysteme zusätzlich herausfordernd. Zudem ist es kaum möglich, diese Dokumentation zu kontrollieren.
Unabhängig davon müssen weiterhin viele Landwirte (z.B. Betriebe mit mehr als 50 GV oder mehr als 2,5 GV/ha) eine Stoffstrombilanz erstellen. Die entsprechende Verordnung soll bis Ende 2021 angepasst sein. Gerade für Milchviehhalter von flächenknappen Betrieben mit guten Milchleistungen und einem hohen Anteil an Zukauffutter in der Ration könnte es bei Phosphor (P) eng werden. Denn es gelangt wesentlich mehr P in den Betrieb als über die Milch bzw. das Fleisch wieder hinaus. Der Einsatz mineralischer P-Dünger ist dann kaum noch möglich. Die Unterfußdüngung im Mais sollte in diesen Fällen möglichst organisch erfolgen. Oft lässt sich P auch noch in der Ration reduzieren – dabei hilft Ihnen eine Fütterungsberatung.