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Den Rapsunkräutern Paroli bieten

Treten auf Ihren Rapsflächen verstärkt Kamille-Arten und Ackerfuchsschwanz auf, ist der Wirkstoff Metazachlor gefragt. Und damit befinden wir uns – neben Clomazone - in der nächsten Diskussion.

Lesezeit: 3 Minuten

Treten auf Ihren Rapsflächen verstärkt Kamille-Arten und Ackerfuchsschwanz auf, ist der Wirkstoff Metazachlor gefragt. Und damit befinden wir uns – neben Clomazone - in der nächsten Diskussion. Wie viel von der zugelassenen Aufwandmenge kann man kritiklos einsetzen? Der Zulassungsinhaber und die Amtliche Beratung empfehlen, 750 g/ha Metazachlor nicht zu überschreiten. Aus weiterführenden Vorsorgegründen wird derzeit über eine noch geringere Metazachlor-Menge von 500 g/ha bzw. über Metazachlor-freie Maßnahmen diskutiert.


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Standpunkt


„Das Problem nicht nur verlagern“

Schwierig in der Beurteilung des Metazachlor-Themas ist, dass zum einen die Funde von nichtrelevanten Metaboliten im Grundwasser teilweise Herbizidanwendungen betreffen, die Jahre zurückliegen. Seitdem hat sich das Anwendungsverhalten, vor allem durch die Zulassung von Nachauflaufherbiziden, stark verändert. Die positiven Auswirkungen wird man allerdings nicht zeitnah erfassen können.

Zum Anderen bedeutet ein Verzicht von Metazachlor zwangsläufig eine Problemverlagerung auf andere Bodenwirkstoffe. Die Problematik der nichtrelevanten Metaboliten wird nicht generell dadurch gelöst, dass der Einsatz von einem bodenwirksamen Wirkstoff, hier Metazachlor, stark eingeschränkt und auf andere, wie Dimethenamid-P verlagert wird.

Grundsätzlich gesehen werden jedoch nichtrelevante Metabolite durch eine Reduzierung der Aufwandmenge abgesenkt. In voller Transparenz wird das aber erst später messbar sein. Bei möglicherweise künftig schärferen Grenzwerten erhöhen sich somit theoretisch die Chancen, die betroffenen Wirkstoffe für die Anwendung zu erhalten. Besonders in grundwassersensiblen Gebieten ist besondere Aufmerksamkeit und strategisches Handeln über eine Gesamtfruchtfolge notwendig.

 

Der Weg der Reduzierung ist aber auch über eine Veränderung der Fruchtfolge möglich. Das der Winterraps mit all seinen Problemen nicht mehr in der intensiven Fruchtfolge (alle drei Jahre) angebaut werden kann, dringt nach drei schlechten Rapsjahren deutlich vermehrt ins Bewusstsein. Erfolgt der Anbau von Winterraps dagegen alle 4 oder sogar 6 Jahre in der Fruchtfolge, reduziert sich der Gesamteintrag in den Boden und somit die Probleme. Denn gerade auf Problemflächen mit Ackerfuchsschwanz ist, neben den ackerbaulichen Maßnahmen, jeder noch vorhandene Wirkstoff ein kleiner Baustein zum Erfolg. Mit 750 g/ha Metazachlor im Vorauflauf wird diesbezüglich je nach Bodenfeuchte eine annähernd gute Wirkung erzielt.

 

Zusätzlich werden schon seit längerem, bedingt durch den Preisdruck, die Aufwandmengen den Gegebenheiten angepasst. Kaum ein Landwirt gibt in der jetzigen Situation mehr Geld als nötig aus. Leider in manchen Fällen nicht mal das - wie man zum Teil anhand der zunehmende Verunkrautung einzelner Flächen beobachten kann.

Eine generelle zulassungsbedingte Reduzierung auf 500 g/ha Metazachlor ist bisher nicht erfolgt. Auch das neu zugelassene Herbizid Circuit SynTec ist mit einer maximalen Aufwandmenge von 2,5 l/ha zugelassen worden, was einer Wirkstoffmenge von 750 g/ha Metazachlor entspricht.

 

Versuchsergebnisse zur Aufwandmengenabhängigkeit von Metazachlor sowie zur Gräserbekämpfung (vor allem Ackerfuchsschwanz) finden Sie

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Die Langversion des Beitrages „Den Rapsunkräutern Paroli bieten“ finden Sie

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