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Nematoden: Die Gefahr aus dem Untergrund

Drei Nematodenarten sind EU-weit als Quarantäneschaderreger eingestuft. Bei Befall muss man vorgeschriebene Maßnahmen umsetzen. Die offiziellen Regelungen haben wir zusammengestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Gelbe und der Weiße Kartoffel-Zystennematode (Globodera rostochiensis und Globodera pallida) sowie der Wurzelgallennematoden Meloidogyne chitwoodii gelten im Kartoffelanbau als besonders gefährlich. Alle drei Nematodenarten sind als Quarantäneschaderreger eingestuft. Die wichtigsten Dokumente, auch zu Regelung des Wurzelgallennematoden, haben wir hier für Sie zusammengestellt:


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  • Die „Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und von Kartoffelnematoden“ regelt die umzusetzenden Maßnahmen zu den Schaderregern. Klicken Sie
  • Umgesetzt ist die Verordnung in der „Leitlinie zur Durchführung von amtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kartoffelzystennematoden in Deutschland“ vom Julius Kühn-Institut. Sie beschreibt und erläutert die Verfahren und Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung, zur Verhinderung der Ausbreitung und zur Bekämpfung der Kartoffelzystennematoden. Die Leitlinie finden Sie im PDF-Format.
  • Die Kartoffelsorten mit einer Resistenz und der Resistenzeinstufung gegen Kartoffelkrebs und Kartoffelzystennematoden veröffentlicht das JKI jährlich im Bundesanzeiger. finden Sie die Bekanntmachung vom Mai 2018.
  • Die Beschreibende Sortenliste gibt auch einen Hinweis, wie anfällig die Sorten gegen das Y-Virus und die Krautfäule sind. Die PDF-Datei halten wir für Sie bereit.
  • Um die Verbreitung des Wurzelgallennematoden zu verhindern, gilt die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse. Klicken Sie

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