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Agroforst als Ökoregelung in der GAP

Lesezeit: 2 Minuten

Am 10. Juni 2021 hat der Bundestag ein Gesetzespaket zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit insgesamt vier einzelnen Gesetzen beschlossen. In der Neufassung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (GAPDZG) erweitert die Bundesregierung die Öko-Regelung „Agroforst“ auf Dauergrünland. In vorherigen Entwürfen des Gesetzes war sie nur für Ackerland vorgesehen. „Damit können Betriebe sich die vielen Vorteile der Agroforstwirtschaft wie Windschutz und Schatten auch auf Grünland zunutze machen und neben einem Beitrag zum Klimaschutz auch für mehr Tierwohl sorgen“, kommentiert der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft den Beschluss. Wie der Verband weiter erklärt, gehört jetzt zu den nächsten Schritten, dass die Öko-Regelungen in den nachgelagerten Verordnungen ausgestaltet und die Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene (als Rechtsgrundlage für die beschlossenen Gesetze) abgeschlossen werden.


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Zur investiven Förderung von Agroforstsystemen im Rahmen der 2. Säule ist das Landwirtschaftsministerium mit den Ländern im Gespräch. Dies betreffe sowohl silvopastorale als auch silvoarable Agroforstsysteme. Als „silvopastoral“ werden Agroforstsysteme bezeichnet, die Viehhaltung und Bäume bzw. Feldgehölze kombinieren. Silvoarable Systeme sind Bäume auf Ackerflächen.


Unter dem Titel „Initiative Biodiversität- und Klimaschutz – Neue Wege der Landnutzung wagen“ hat das Land Thüringen Ende Mai eine Bundesratsinitiative gestartet. Ziel ist es, die Agroforstwirtschaft im Agrarfördersystem herkömmlichen Landnutzungsformen im Ackerbau gleichzustellen. „Was nun dringend benötigt wird, ist eine rechtsverbindliche Definition, die vorsieht, dass ein Agroforstsystem eine produktive landwirtschaftliche Fläche darstellt. Die Kombination von Acker und Gehölzen sollte als vollwertige landwirtschaftliche Landnutzungsform bundesweit anerkannt werden“, fordert dazu Daniel Fischer, Agroforstbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).


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