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Andere Fruchtfolgen sind gefragt

Lesezeit: 4 Minuten

Veränderte Bestellsysteme erfordern neben den Saatzeiten auch die ortsüblichen Fruchtfolgen anzupassen. Bei veränderten Rahmenbedingungen gewinnt Sommergetreide an Bedeutung.


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Der Zwang, die Fruchtfolgen zu verändern, ist auf den ersten Standorten aufgrund der Ackerfuchsschwanz-Resistenzen bereits vorhanden. Er wird sich angesichts der Insektizid-Resistenzen und -Restriktionen beim Raps sowie der zunehmenden Probleme mit Rapsdurchwuchs in den nächsten Jahren weiter verstärken. Ohne zeitig räumende Vorfrüchte lassen sich die zwingenden agronomischen Termine nicht einhalten. Das erfordert einen Anteil von Wintergerste und frühreifen Weizen in der Fruchtfolge. Wie diese je nach Situation aussehen kann, entnehmen Sie der Übersicht. Zu den neuen und alten Fruchtfolgegliedern Folgendes:


  • Wintergerste (oder eingeschränkt frühreifer Weizen) ist mindestens auf einer Teilfläche als Vorfrucht vor Raps in niederschlagsreichen Regionen mit begrenzter Saatzeitspanne unumgänglich, wenn dort wegen Ackerfuchsschwanz oder hohem Besatz mit Durchwuchsraps eine Scheinbestellung erforderlich ist.
  • Wintergerste (oder eingeschränkt frühreifer Weizen) ist auch als Vorfrucht vor einer Zwischenfrucht erforderlich, wenn Weizen im Herbst nachgebaut wird, der das Ertragsniveau wie nach einer Blatthauptfrucht erreichen soll.
  • Winterraps ist als Vorfrucht vor Wintergerste bei starkem Ackerfuchsschwanzdruck die einzige Option, da bei Resistenzen die Herbizidauswahl sehr eng ist. Der Rapsanteil in der Fruchtfolge wird trotz gutem Absatzpotenzial wegen verschiedener ungelöster phytosanitärer Probleme zurückgefahren werden müssen. Die „Fruchtfolgegrenze“ ist offensichtlich vielerorts überschritten. Es fehlt auf vielen Standorten die zweite Blatthauptfrucht.
  • Stoppelweizen dürfte zumindest wenige Jahre nach Inkrafttreten der neuen DüngeVO wegen N-Restriktionen und Ausmagerung der Böden nicht mehr „funktionieren“. Nach Leguminosen-haltiger Zwischenfrucht lässt sich ein Ertragsniveau erreichen, das zwischen Blattfrucht- und Stoppelweizen liegt. Ein hoher Zwischenfruchtanteil in der Fruchtfolge stellt jedoch bei den kurzen Saatzeitspannen hohe Anforderungen an die Arbeitserledigung. Er wird daher nicht jedes Jahr zu realisieren sein.
  • Sommerweizen nach Vorfrucht Winterweizen wird künftig an Bedeutung gewinnen, wenn keine Blattvorfrucht zur Verfügung steht. Das witterungsbedingte Risiko, dass eine Weizenaussaat ab ca. 20. Oktober ganz oder teilweise nicht mehr durchzuführen ist, lässt sich durch einen Anteil Wechselweizen abpuffern. Dann kann man das gebeizte Saatgut auch im Frühjahr aussäen. Aufgrund der Nachfrage der Mischfutterindustrie und des Exporthandels ist weiterhin ein hoher Weizenanteil in der Fruchtfolge nötig.
  • Sommergerste ist bei starkem Ackerfuchsschwanzdruck deutlich konkurrenzfähiger als Sommerweizen. Man sollte sie in Erwägung ziehen, um Flächen zu sanieren.
  • Bei Weizen ist weiter zu bedenken, dass Azole gegen Septoria tritici kaum noch Kurativwirkung zeigen und bei Carboxamiden Resistenzen drohen. Auch diese Situation zwingt zu späteren Herbstaussaaten, um den Druck auf die Fungizide zu mindern. Wenn die Carboxamide eine ähnliche Resistenzentwicklung gegen Septoria tritici entwickeln sollten wie die Strobilurine, dann wird zwangsläufig ein erheblicher Teil der Winterweizenfläche durch Sommerweizen ersetzt werden müssen, da dieser deutlich weniger anfällig ist.


Kurzfristig nicht rentabel:

Solange es keine Probleme gibt, rechnen sich die Fruchtfolgen in der Übersicht kurzfristig nicht. Aber bereits, wenn z.B. die Ungrasbekämpfung sehr hohe Aufwendungen erfordert, sind die Unterschiede nur noch gering. Das Ende der gängigen Ungras-Blattherbizide ist großräumig absehbar, wie Erfahrungen aus älteren Problemgebieten zeigen. Auch bei Fungiziden droht zusätzlich zu den Resistenzen Ungemach, weil die Zulassung bei Azolen (Ausnahme Prothiconazol) sowie bei Bravo und Dithane NeoTec unsicher ist.


Mit Erweiterung der Fruchtfolge wird auch die Arbeitserledigung auseinander gezogen. Mittelfristig wird man vor allem die Kapazitäten bei der Grundbodenbearbeitung und den dazugehörigen großen Schleppern vermindern müssen. Weil die Witterungsrisiken zunehmen, ist es ausgeschlossen, die Drill- und Mähdruschkapazitäten zu vermindern. Unsicher ist noch, ob sich die Spritzkapazitäten reduzieren lassen. Zwar dürften mittelfristig weniger Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen, jedoch erhöhen sich die Anwendungsansprüche.

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