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topplus Kurz Kommentiert

Auf die roten Gebiete kommt es an

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Düngeverordnung ist der Karren in den Dreck gefahren. An den Maßnahmen lässt sich kaum mehr rütteln. Sogar für kleine Erleichterungen, die es im Sommer auf Druck der Bauern gab, kämpft die Bundesregierung in Brüssel noch. Die einzige Stellschraube scheint zu sein, dass die Länder mit einer Binnendifferenzierung die betroffenen roten Gebiete eingrenzen. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben das bereits ausgereizt. Andere Länder ziehen solche Korrekturen in Betracht.


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Die Bundesregierung hat ihre Vorschläge zur Verschärfung der Düngeverordnung auf Druck der EU-Kommission bisher mehrmals korrigieren müssen. Inkrafttreten sollen sie noch immer im März 2020. Die aktuelle Liste an Maßnahmen konzentriert sich stark auf die mit Nitrat belasteten, roten Gebiete (siehe Übersicht). Mittlerweile haben fast alle Bundesländer dafür ihre Gebietskulissen ausgewiesen. Damit ist für jeden Betrieb jetzt klar, mit welchen Verschärfungen er auf welchen Flächen rechnen muss. Nur für Bremen und Berlin fehlen die Angaben. Und Niedersachsen muss seine vorgestellte Gebietskulisse Ende November noch beschließen.


Wie viel landwirtschaftliche Fläche die roten Gebiete umfassen, variiert je nach Land stark. Weniger betroffen sind Brandenburg, wo 2,3% und Baden-Württemberg, wo 9% der landwirtschaftlichen Fläche unter die roten Gebiete fallen. In Sachsen-Anhalt liegen 12%, in Sachsen 17,4%, in Mecklenburg-Vorpommern 18%, in Bayern 20%, in Hessen 23% und in Thüringen 25% der landwirtschaftlichen Fläche im roten Gebiet. In Niedersachsen soll sich die Nitrat-Kulisse auf 39% der landwirtschaftlichen Fläche beziehen. Am stärksten betroffen sind Nordrhein-Westfalen mit 54%, Rheinland-Pfalz mit 52% und Schleswig-Holstein mit 51%.


Ob die aktuelle Maßnahmenliste der EU-Kommission reichen wird, war zu Redaktionsschluss noch nicht klar. Verhandlungskreise lassen verlauten, dass es kaum mehr Spielraum gibt. Sogar für die im Sommer ausgehandelten Erleichterungen, etwa die Ausnahme für Grünland vom 20%-Düngungsabschlag in den roten Gebieten, muss die Bundesregierung in Brüssel noch Überzeugungsarbeit leisten.


Neu ist, dass die EU-Kommission auch Maßnahmen zur Reduzierung der Phosphat-Belastung fordert. Im Gespräch ist dafür eine flächendeckende Sperrfrist für Phosphatdünger vom 1. November bis 31. Januar. Alternativ soll diese nur in ausgewiesenen P-Gebieten gelten. Diese haben bisher nur Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

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