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Behördenstreit um Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln hält an

Lesezeit: 2 Minuten

Der Zoff um die Pflanzenschutzmittelzulassungen erreicht eine neue Dimension. Das Umweltbundesamt (UBA) fordert noch immer, ab dem 1.1.2020 biodiversitätsfördernde Auflagen an die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu knüpfen. Einen Maßnahmenkatalog hat das UBA bereits vorbereitet. Dazu gehört auch, dass Landwirte auf 10% der Ackerfläche die Biodiversität mit verschiedenen Maßnahmen fördern sollen, sobald sie bestimmte Pflanzenschutzmittel anwenden (10%-Auflage).


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Diese Forderungen hält das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für rechtlich nicht haltbar. Es gebe keine Grundlage im Pflanzenschutzgesetz, so das BVL. Die Gründe:


  • Im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) seien von der Anwendung losgelöste Pflichten, wie eine Ausgleichsfläche bereitzustellen, nicht vorgesehen.
  • Weder für die vom UBA geforderten Biodiversitätsflächen noch für deren Dokumentationspflicht gebe es eine Rechtsgrundlage. Zudem würden die vom UBA angestrebten Einsatzbestimmungen einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum der Landwirte darstellen: Es hindere sie daran, einen Teil ihres Eigentums zu nutzen.
  • Zurzeit gebe es auf EU-Ebene keine anerkannten wissenschaftlichen Methoden, die bewerten, wie sich Pflanzenschutzmittel auf die Umwelt auswirken. Erst wenn diese Methoden entwickelt und von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA anerkannt seien, könne die Biodiversität bei der Zulassung eine Rolle spielen.


Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hält die in der Zulassung geforderten Ausgleichsflächen für verfassungsrechtlich problematisch. Welche Ansicht Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dazu vertritt, lesen Sie im Interview ab Seite 32.


Ähnlicher Meinung ist Joachim Ruckwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes. Der Versuch, die Pflanzenschutzmittelzulassung für agrarpolitische Ziele zweckzuentfremden, sei rechtlich und fachlich mehr als fragwürdig und insbesondere nicht vom Pflanzenschutzrecht gedeckt.


Noch deutlicher äußert sich der Industrieverband Agrar: Den Landwirten drohe damit eine Teil-Enteignung. Dass das UBA die 10%-Auflage über alle Produktgruppen verteile, sei ein weiteres Beispiel für die deutschen Sonderwege bei der Zulassung.


Der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert, dass das BMEL die Ausgleichsflächen als Bewirtschaftungsverbot auffasse. „Wer ein Pestizid-Verbot auf einer Teilfläche als Bewirtschaftungsverbot interpretiert, entlarvt damit seine einseitige Vorstellung von Pflanzenschutz und Landwirtschaft nur allzu deutlich“, so Ebner. Aus seiner Sicht sei keine Rede davon, dass die Bauern mit den geforderten Ausgleichsflächen enteignet würden.

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