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Binnendifferenzierung: Viele Landwirte sehen rot

Lesezeit: 3 Minuten

Nun ist klar, auf welchem Acker strengere Düngeregeln gelten – denn die Bundesländer haben die sogenannte Binnendifferenzierung zur Ausweisung der roten Gebiete gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) umgesetzt. Die aktualisierten Karten finden Sie in den jeweiligen Portalen der Bundesländer. Während viele Landwirte erleichtert sind, dass ein Großteil der roten Flächen weg ist, macht sich an einigen Stellen jedoch heftiger Unmut breit:


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Groß ist vor allem das Unverständnis darüber, dass teilweise langjährig erfolgreiche Wasserschutzkooperationen nun durch die pauschalen Daten für die Modellierung der AVV abgestraft werden. Zwei Beispiele finden sich u.a. in Hessen. In der Region „hessisches Ried“ mit leichten Böden, dem Anbau von Intensivkulturen und seiner damit potenziellen Nitrataustragsgefährdung, bemühen sich Landwirte seit vielen Jahren in der dortigen Wasserschutzkooperation um gutes Grundwasser. Laut Dr. Willi Billau, Vorsitzender des Regionalbauernverbandes Starkenburg e.V., liegen Hunderte von Wasserproben aus Beregnungsbrunnen vor, die verbreitet sehr niedrige Werte aufweisen. Das beweise, dass die Landwirte in der Region trotz potenziell gefährdetem Gebiet, grundwasserschonend wirtschaften. „Deswegen lehnen wir die, unserer Ansicht nach unbegründete, Kollektivbestrafung entschieden ab und werden unser Recht juristisch einfordern“, so Billau. Gravierend sei zudem, dass durch das aktuelle Vorgehen ein völlig falsches Signal an die Landwirte gesendet wird, die sich seit Jahren für den Wasserschutz einsetzen.


Ähnlich verhält es sich im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Trotz jahrelanger erfolgreicher Wasserschutzkooperationsarbeit vergrößerte sich das rote Gebiet hier deutlich. „Langjährig strenge Kooperationsvereinbarungen haben dazu geführt, dass alle zur Wasserversorgung genutzten Brunnen die Voraussetzung für grüne Gebiete erfüllen“, so Stephanie Wetekam, Geschäftsführerin vom Kreisbauernverband Waldeck e.V.


Darüber hinaus kam 2018 ein Gutachten zu dem Ergebnis, dass mehr als 90% der Messstellen in Hessen nicht den Anforderungen für die damalige Ausweisung entsprachen. Viele Landwirte drohen nun mit Klage gegen das Land Hessen.


In Nordrhein-Westfalen fehlt noch die Abgrenzung von grünen Teilflächen innerhalb der roten Grundwasserkörper. Der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), Hubertus Beringmeier, appelliert an die Landesregierung, diese zügig bis Ende Februar abzuschließen. Wichtig für die Akzeptanz der neuen Regelungen sei laut Beringmeier auch die weitere Beachtung des Verursacherprinzips: „Für Betriebe, die besonders gewässerschonend wirtschaften, muss es möglich sein, betriebliche Nährstoffbilanzen einzureichen.“ Der WLV-Präsident stellt damit ähnliche Forderungen wie seine Berufskollegen aus Hessen. Mecklenburg-Vorpommern dagegen verwendet bereits betriebs​individuelle Daten aus einer umfangreichen Datenerhebung.

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