Nicht zuletzt wegen der DüV könnten Biostimulantien künftig eine wichtigere Rolle spielen. Die enthaltenen Sub-stanzen reichen von Pflanzenextrakten über Algenpräparate bis hin zu Bodenmikroorganismen und Huminstoffen. Diese Stoffe sollen z.B. die Aufnahme von Nährstoffen aus dem Boden verbessern, den Aufbau stärkerer Wurzelsysteme fördern und die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Stress wie Trockenheit, Hitze oder Frost erhöhen.
Bislang gab es jedoch keine einheitliche Gesetzgebung für diese Produkte. Im Rahmen der EU-Düngemittelverordnung ändert sich dies nun. Künftig werden Biostimulantien eine neue Produktgruppe bilden – denn sie sind weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittel. Vorteilhaft ist, dass sie in Zukunft Kriterien zur Wirkung erfüllen müssen, um eine CE-Kennzeichnung zu erhalten. Die Produkte sollen auch in unabhängigen Versuchen, z.B. bei den Landwirtschaftskammern oder -ämtern, ihre Leistung zeigen müssen.