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topplus •Lerchenfenster▶Blühstreifen/-flächen•Blühende Feldraine

Blühstreifen – ein Paradies für die Arten

Lesezeit: 3 Minuten

topagrar-SerieBiodiversität


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Immer mehr Landwirte legen blühende Streifen oder Flächen an und schaffen damit Lebens- und Rückzugsraum für Vögel, Insekten, Käfer und Niederwild. Im Rahmen des Greenings wird die Anlage gefördert – als Brache mit dem Faktor 1,0 und als Puffer- oder Waldrandstreifen mit dem Faktor 1,5 (siehe Übersicht). Eine Kombination mit Agrarumweltmaßnahmen ist in den meisten Bundesländern möglich. Bei der Anlage und Pflege ist Folgendes wichtig:


Welcher Standort?


Ökologisch besonders wertvoll sind Blühstreifen und -flächen entlang von Hecken, Baumreihen oder Waldrändern. Das gilt vor allem für nach Süden ausgerichtete trocken-warme Standorte. Aufwerten lassen sie sich noch, wenn sie in der Nähe von Schwarzbrachestreifen oder Lerchenfenstern liegen.


Betrieblich hat es sich bewährt, mit den Streifen ungünstige Flächenzuschnitte (Dreiecke, Ausläufer) zu optimieren. Liegen sie entlang von Gewässern, können Sie damit die Abstandsauflagen erfüllen. In Hanglagen lassen sich die Blühstreifen auch als Erosionsschutzstreifen nutzen.


Tipps zur Saat und Pflege


Vor allem für Insekten sind wildkräuterreiche, mehrjährige Blühmischungen ökologisch hochwertiger als einjährige. Mehrjährige Mischungen sollten aus mindestens 15, besser mehr Arten bestehen. Beachten Sie Folgendes:


  • Saatgutwahl: Verwenden Sie bei mehrjährigen Blühmischungen anerkanntes Regiosaatgut (berücksichtigen Sie ggf. die Vorgaben von Agrarumweltprogrammen). Einjährige Mischungen kosten rund 80 €/ha, mehrjährige bis zu 500 €/ha.
  • Boden-/Saatbettbereitung: Vor der Aussaat sind Wurzelunkräuter wie Quecke, Distel oder Winde zu entfernen. Richten Sie dann das Saatbett feinkrümelig her.


Für die Saat eignen sich am besten pneumatische Sämaschinen. Striegel müssen hochgestellt werden. Wer eine mechanische Maschine nutzen will, sollte Hilfsstoffe wie 100 kg/ha Sojaschrot zugeben, um eine Entmischung zu vermeiden.


Die optimale Saattiefe hängt von den Kulturarten ab und liegt meist bei 1 bis maximal 2 cm. Bei mehrjährigen Wildkrautmischungen, die Lichtkeimer enthalten, ist dagegen eine sehr flache Saat angeraten (0,5 cm). In diesem Fall ist ein Anwalzen, z.B. mit einer Cambridge-Walze, für einen guten Bodenschluss Pflicht.


  • Saattermin: Je nach Mischung kann die Saat von April bis Anfang/Mitte Mai oder von Mitte August bis September erfolgen. Eine Herbstaussaat eignet sich bei hohem Unkrautdruck. Beachten Sie: Soll die Fläche als öVF gelten, ist die Aussaat in den meisten Bundesländern nur bis zum 31. März erlaubt. Säen Sie möglichst vor beginnender feuchter Witterung.
  • Pflege: Führen Sie im ersten Jahr nach der Ansaat einen Schröpfschnitt, ca. 10 bis 15 cm über dem Boden durch, um unerwünschte Arten zu unterdrücken. Beachten Sie dabei, dass man Aufwuchs von öVF nicht vom 1. April bis zum 30. Juni zerkleinern darf. Denken Sie zusätzlich an die Vorgaben evtl. Agrarumweltprogramme.


Während der Vegetation empfiehlt sich ein abschnittsweises Mähen oder Schlegeln in rund 15 cm Höhe ab Anfang Juli. Beachten Sie auch bei dieser Maßnahme wiederum die Vorgaben des Greenings und von evtl. Agrarumweltprogrammen.


Die Förderhöhen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen in den Bundesländern und Anbieter von Regiosaatgut finden Sie unter www.topagrar.com/bluehstreifen2019


matthias.broeker@topagrar.com

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