Nach wie vor bleibt das Thema „Erdkabel“ in Deutschland brisant. Die laufende Energiewende und der gesetzlich verankerte Erdkabelvorrang führen dazu, dass in hohem Maße auf land- und forstwirtschaftliche Böden zugegriffen wird.
Zwar ist in den letzten 25 Jahren der Bodenschutz im Leitungstrassenbau deutlich stärker in den Fokus gerückt, was sich auch durch zahlreiche Leitlinien und einige aktuelle Forschungen zeigt. Doch das Ziel – ein wirkungsvoller Bodenschutz – kann nur dann gelingen, wenn sich sämtliche beteiligten Akteure in allen relevanten Projektphasen eines Bauvorhabens auf die Grundsätze des Bodenschutzes verständigen, diese transparent kommunizieren und verbindlich festlegen! Dazu müssen Landwirte, deren Interessenverbände sowie Bodenschutzbehörden frühzeitig in die Planung eingebunden werden und sich aktiv beteiligen – auch während der Bauphase.
Notwendig ist zudem, im jeweiligen Planfeststellungsbeschluss „Bodenschutzstandards“ sowie trassenspezifische Konzepte zum Bodenschutz und zur Zwischenbewirtschaftung festzulegen. Eine unabhängige bodenkundliche Baubegleitung mit „Vetorecht“ sollte während der Bauausführung und der Zwischenbewirtschaftung darauf achten, dass die zu treffenden Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Den Landwirten helfen entsprechende (verhandelte) Entschädigungen kurzfristig. Wichtiger ist, dass Acker- und Waldböden langfristig wiederhergestellt werden – unsere Böden sind Lebensgrundlage und notwendiges Betriebskapital.
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Nach wie vor bleibt das Thema „Erdkabel“ in Deutschland brisant. Die laufende Energiewende und der gesetzlich verankerte Erdkabelvorrang führen dazu, dass in hohem Maße auf land- und forstwirtschaftliche Böden zugegriffen wird.
Zwar ist in den letzten 25 Jahren der Bodenschutz im Leitungstrassenbau deutlich stärker in den Fokus gerückt, was sich auch durch zahlreiche Leitlinien und einige aktuelle Forschungen zeigt. Doch das Ziel – ein wirkungsvoller Bodenschutz – kann nur dann gelingen, wenn sich sämtliche beteiligten Akteure in allen relevanten Projektphasen eines Bauvorhabens auf die Grundsätze des Bodenschutzes verständigen, diese transparent kommunizieren und verbindlich festlegen! Dazu müssen Landwirte, deren Interessenverbände sowie Bodenschutzbehörden frühzeitig in die Planung eingebunden werden und sich aktiv beteiligen – auch während der Bauphase.
Notwendig ist zudem, im jeweiligen Planfeststellungsbeschluss „Bodenschutzstandards“ sowie trassenspezifische Konzepte zum Bodenschutz und zur Zwischenbewirtschaftung festzulegen. Eine unabhängige bodenkundliche Baubegleitung mit „Vetorecht“ sollte während der Bauausführung und der Zwischenbewirtschaftung darauf achten, dass die zu treffenden Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Den Landwirten helfen entsprechende (verhandelte) Entschädigungen kurzfristig. Wichtiger ist, dass Acker- und Waldböden langfristig wiederhergestellt werden – unsere Böden sind Lebensgrundlage und notwendiges Betriebskapital.