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Börde: Ziel erreichen mit Zwischenfrüchten

Lesezeit: 3 Minuten

„Schlank und einfach“, nach dieser Devise wollen Landwirte auf den fruchtbaren Bördeböden greenen.


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Monotone Fruchtfolgen ohne Baum und Hecke, um jeden m2 des fruchtbaren Bodens zu nutzen? Auf die Soester Börde trifft dies nicht zu. In den Rüben-Getreide-Fruchtfolgen der Niederungen stehen auch Raps, Silomais und teils Kartoffeln. Die Auflage „Vielfältige Fruchtfolge“ ist für viele Landwirte in dieser Region also kein Problem.


Die Sommerungen machen es den Bördebauern zudem leicht, die ökologische Vorrangfläche (öVF) von 5 % zu erfüllen. Denn sie bieten Platz für Zwischenfrüchte (Faktor 0,3). „Viele Betriebe bauen sowieso Zwischenfrüchte an“, erklärt Peter Breulmann, Geschäftsführer des Arbeitskreises für Betriebsführung Hellweg. „Vor allem Veredler und Biogasbetriebe bringen dort einen Teil der Gülle aus.“


Wer bislang kaum oder keine Zwischenfrüchte anbaut, sollte sich Blühflächen als Feldrandstreifen (Faktor 1,5) oder Brache (Faktor 1,0) aus den Agrarumweltprogrammen (AUM) anrechnen lassen. In NRW ist das möglich. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein derzeit nicht. Allerdings werden die Förderprämien dann gekürzt. Der Anbau von Zwischenfrüchten verursacht zusätzliche Kosten von ca. 200 ¤/ha. Für die Brache kommen vor allem Ackerflächen infrage mit nicht mehr als 50 bis 60 dt/ha Weizenertrag.


Hubertus Rickert-Schulte (47) aus Erwitte gelingt es allein über Feld-randstreifen als Blühfläche bzw. Pufferstreifen an Gewässern (1,25 ha bzw. 6,75 ha), die öVF von 5 % auf seinem 166 ha-Betrieb mit Schweinemast, Kartoffel-, Rüben-, Mais- und Weizen­anbau zu erfüllen. Hierbei kommt ihm zugute, dass er bereits einen Gewässer-Pufferstreifen (damals Uferrandstreifen) an 4 km Bachläufen angelegt hat. Nötig war dies, weil sein Betrieb im Wassereinzugsgebiet liegt. Im Zuge der AUM erhält er bis 2015 dafür 980 €/ha. Auf der sicheren Seite ist Rickert-Schulte ohnehin, da er auf 40 ha Zwischenfrüchte – Ölrettich vor Kartoffeln und Senf vor Rüben – anbaut. Wenn er sie ab 2015 als öVF anrechnen lassen wollte, müsste er eine Mischung aus zwei Arten wählen. Zu beachten ist dabei, dass der Höchstanteil der Samen in einer Mischung von einer Art bei 60 % liegt!


Unkrautgefahr auf Brache:

Auf Bohnen statt Brache setzt dagegen Elmar Bömer, der mit seinem Bruder Karl-Udo einen 260 ha-Ackerbaubetrieb am Haarstrang mit der dort typischen Fruchtfolge Raps/Weizen/Gerste bewirtschaftet. „Rund 13 ha stillzulegen kommt für uns nicht infrage, weil die Flächen sonst verunkrauten.“ Auf seinen Böden (45 bis 75 BP, bis 900 mm Niederschlag, 200 m über NN) rechnet er mit 5 t/ha Ertrag. Die Bohnen gehen an einen 51-a-Schweinemast-betrieb, bringen ihm aber einen deutlichen DB-Verlust. Vor den Bohnen ließe sich noch eine Zwischenfrucht anbauen. Die restliche öVF sollen Waldrandstreifen (10 m) und Pappelreihen bringen.

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