Um die Cross Compliance-Vorschriften bei Düngung und Pflanzenschutz zu überprüfen, kann kurzfristig ein Kontrolleur auf Ihrem Hof stehen. Die LWK Niedersachsen rät Folgendes bereitzuhalten:
- Sachkundenachweis Pflanzenschutz (im Scheckkartenformat, Fortbildungsbescheinigung),
- Nachweis über sachgerechtes Anwenden von Pflanzenschutzmitteln durch Dritte (z. B. Lohnunternehmer),
- Aufzeichnungen der erfolgten Pflanzenschutzmaßnahmen,
- gültigen Prüfbericht und -plakette der Pflanzenschutzgeräte,
- aktuelle Bodenuntersuchungsergebnisse (nicht älter als 6 Jahre),
- Untersuchungsergebnisse der Wirtschaftsdünger oder Infos über Richtwerte mit Nährstoffgehalten,
- Nmin-Ergebnisse oder Vergleichswerte der LWK,
- Nährstoffvergleiche,
- Nachweis über 6-monatige Lagerkapazität für Jauche und Gülle. Ein Überschreiten ist nur zulässig, wenn Sie z. B. Lageranpacht belegen können.
Verstöße gegen die DüngeVO oder das Pflanzenschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeiten. Diese werden mit einem Bußgeld und Prämienabzug geahndet.