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Checkliste zur Dünge-VO

Lesezeit: 1 Minuten

Beachten Sie beim Einsatz organischer Dünger unbedingt die Vorgaben der Düngeverordnung. Hier die wichtigsten Punkte:


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Die N-Obergrenze aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft liegt im Betriebsdurchschnitt bei 170 bzw. 230 kg N/ha.


Im Durchschnitt der drei Jahre 2008, 2009 und 2010 darf der N-Überschuss 70 kg/ha nicht überschreiten.


Der P-Überhang darf im Mittel der letzten 6 Jahre nicht über 20 kg P2O5/ha und Jahr liegen. Es sei denn, die Bodenuntersuchung weist im gewogenen Betriebsmittel weniger als 20 mg P2O5 je 100 g Boden (CAL-Methode) aus.


Bei Importen organischer Dünger sind die aktuell verschärften Einfuhrbestimmungen zu beachten.


Bei der Gülledüngung sollten zudem Tabellenwerte tabu sein. Denn diese Werte weichen häufig gravierend von der Gülleanalyse ab. So lag z. B. der Gesamt-N-Gehalt von untersuchten Mastschweinegüllen zwischen 2,8 bis 8,7 kg/m3. Als Tabellenwert ist dagegen lediglich 5,6 kg/m3 angegeben. Daher sollten Gülleuntersuchungen selbstverständlich sein.


Harald Beyer, LWK Nordrhein-Westfalen, Kleve

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