Wasserwerke in Baden-Württemberg und Bayern haben vor drei Jahren zwei neue Abbauprodukte (Desphenylchloridazon, Methyl-Desphenylchloridazon) des Rübenherbizid-Wirkstoffs Chloridazon im Grundwasser gefunden. Auch wenn sie in den gefundenen Konzentrationen gesundheitlich unbedenklich sind, haben die Umweltministerien beider Länder im Frühjahr 2007 mit dem Zulassungsinhaber eine freiwillige Vereinbarung geschlossen. Diese untersagt den Einsatz Chloridazon-haltiger Mittel auf Rübenflächen in Trinkwasserschutzgebieten.
Inzwischen haben das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung die Abbauprodukte als „nicht relevant“ im Sinne des Pflanzenschutzrechtes eingestuft und jeweils einen Gesundheitlichen Orientierungswert (GOW) von 3 µg/l abgeleitet. Nimmt man diesen Wert als Maßstab, liegen bei den beiden neuen Metaboliten nur noch sechs bzw. eine von 238 untersuchten Messstellen darüber. Betroffen von der Grundwasserbelastung ist z. B. das Rübenanbaugebiet um Heilbronn. Weitere Infos zum Grundwasserüberwachungsprogramm unter: www.lubw.baden-württemberg.de
Achten Sie in sensiblen Regionen und in Trinkwasserschutzgebieten weiterhin auf die Einschränkungen zum Einsatz von Chloridazon. Mehr dazu lesen Sie im Kasten auf Seite 69 in dieser Ausgabe.