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Cibus-Raps vorerst gestoppt

Lesezeit: 2 Minuten

Herbizidresistenten Raps der US-Firma Cibus dürfen Landwirte bei uns vorerst nicht säen. Der Grund: Es ist noch unklar, ob die neue Rapslinie unter die Europäische Gentechnik-Gesetzgebung fällt oder nicht.


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Ein deutsches Gericht hat damit einer Klage von zwei Umweltverbänden und zwei Bio-Firmen Recht gegeben. Diese richtete sich gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Dieses hatte im Februar 2015 der Firma Cibus bescheinigt, dass ihre neue Rapslinie nicht dem Gentechnik-Gesetz unterliege. So hätten Betriebe das umstrittene Rapssaatgut schon in diesem Jahr ausdrillen dürfen.


Der mit einem relativ neuen Verfahren der Biotechnologie erzeugte Raps sorgt derzeit für hitzige Diskussionen. Die Befürworter der Zulassung halten die Technologie für eine weiterentwickelte Form der klassischen Mutationszüchtung und damit nicht für Gentechnik. Zudem verweisen sie vor allem auf zwei Vorteile der Methode:


  • Die Branche insgesamt profitiere durch den technischen Fortschritt.
  • Landwirte kämen durch die eingebrachte Herbizidresistenz mit weniger Pflanzenschutz aus.


An genau dieses Argument knüpfen die Gegner des Cibus-Rapses an. Sie sehen das Risiko, dass nicht nur die Rapspflanzen herbizidresistent seien, sondern auch Unkräuter durch einseitige Selektion resistent gegen das Herbizid werden könnten. Ferner kritisieren sie, dass das BVL nicht zu einem solchen Bescheid an die Firma Cibus berechtigt sei. Sie sehen die Zuständigkeit bei der EU.


Die EU-Kommission hatte schon im Juni den Bescheid des BVL gerügt und den Mitgliedsstaaten untersagt, diesen umzusetzen. Sie kündigte an, bis zum Ende dieses Jahres eine eigene Einschätzung abgeben zu wollen.

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