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Aus dem Heft

das Aktuelle Interview - Dünge-Verordnung entschärfen!

Lesezeit: 3 Minuten

Die Novelle der Dünge-VO ist auf der Zielgeraden. Was sind ihre Knackpunkte?


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Schönberger: Hauptknackpunkt ist die Vorauswahl der Daten über den Nitratzustand des Grundwassers. Diese erweckt den Eindruck, dass es flächendeckend zu hohe Nitratwerte gibt. Doch das stimmt nicht, wie der Nitratbericht zeigt. Noch problematischer ist, dass man wegen Einzelwerten ein ganzes Gebiet rot einzeichnet und als stark gefährdet einstuft. Dass es einzelne Sünder gibt, steht außer Zweifel. Deshalb kann man aber nicht den ganzen Berufsstand an den Pranger stellen und reglementieren.


Welche Folgen haben die neuen Sperrfristen und die Einschränkungen bei der Herbst-N-Düngung?


Schönberger: Verlängerte Sperrfristen führen dazu, dass Gülle irgendwohin verschifft oder zu falschen Zeiten ausgebracht werden muss. Auf jeden Fall stehen dadurch Mehrinvestitionen für die Landwirtschaft an, die sich schnell auf 5 Mrd. € und mehr belaufen.


Das geplante weitgehende Verbot der N-Düngung im Herbst wird die im Laufe von Jahrzehnten geschaffene Bodenfruchtbarkeit verschlechtern. Vor allem der Nährhumus wird dadurch abgebaut. Zudem wird die Deckelung der N-Zufuhr das Ertragsniveau begrenzen, vor allem auf Standorten mit geringer N-Nachlieferung. Wenn man den N-Überhang auf 50 kg/ha N begrenzt, wird eine Weizenqualität von 12 % Eiweiß + 40 ml Sedimentation, die wir für den Export auf den Weltmarkt benötigen, nicht mehr möglich sein.


Sinken dann die Erträge, und steht der Qualitätsweizenanbau vor dem Aus?


Schönberger: Ja, so ist es! Wozu rigorose N-Obergrenzen führen, sieht man in Dänemark. Die Dänen dümpeln seit 30 Jahren mit Erträgen um die 75 dt/ha herum, während Landwirte im benachbarten Schleswig-Holstein rund 20 dt je ha mehr ernten. Mittlerweile liegen die Eiweißgehalte beim Weizen so niedrig, dass man damit keine Brötchen mehr backen kann.


Wie wirkt sich die begrenzte P-Zufuhr aus?


Schönberger: Ein maximaler P-Überhang von 20 und später 10 kg/ha P2O5 macht es unmöglich, verarmte Böden wieder aufzudüngen. Wir haben in den letzten 30 Jahren im Schnitt über 500 kg/ha Phosphor mehr entzogen als gedüngt. Auf Standorten mit derzeit guter Versorgung wird sich erst einmal nichts ändern. Wer aber bereits am Hungertuch nagt, hat keine Chance, wieder nach oben zu kommen.


Phosphor wird die Erträge künftig stärker begrenzen als Stickstoff. Wer weniger erntet, darf auch nicht mehr (auf-)düngen. Erschwerend kommt hinzu, dass die P-Gehalte durch die pfluglose Bestellung in den oberen 10 cm sogar steigen können, der Boden darunter aber immer weiter verarmt. Dadurch kann der P-Eintrag in Oberflächengewässer sogar zunehmen, obwohl sich die Versorgung in der gesamten Krume weiter verschlechtert.


An welchen Stellen muss der Entwurf dringend entschärft werden?


Schönberger: Die Sachverständigen und Beamten sollten Voraussetzungen dafür schaffen, punktuelle Einträge zu verringern. Auf mit Nährstoffen verarmten Standorten sollte eine wirtschaftliche Viehhaltung leichter genehmigt werden. Man sollte zudem mehr Anreize für den Austausch organischer Dünger schaffen. Zudem muss die N-Düngung im Herbst nach Getreide oder Körnermais auf Standorten mit geringer N-Nachlieferung und vor allem auf Trockenstandorten möglich bleiben. Die Gülleausbringung sollte auf Böden mit mehr als 10 % Ton auch im November zulässig sein, wenn der Zusatz von Nitrifikationshemmer erfolgt. Dann ist weder mit N-Verlagerung noch mit -Ausgasung zu rechnen. Auch die P-Zufuhr zum Aufdüngen muss unbedingt zulässig bleiben.


Privatberater Dr. Hansgeorg Schönberger, N.U. Agrar

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