Kommentar
„Das geltende Recht muss entscheiden“ Premium
Es ist zu hoffen, dass die Gerichte bestätigen werden, dass die „Biodiv“-Auflage rechtswidrig ist. Das Gebot der Rechtsstaatlichkeit gehört in der EU und in Deutschland zu den höchsten verfassungsrechtlich abgesicherten Rechtsgütern.
Der Politik ist in der „Biodiv“-Diskussion eine ausschließlich sach- und fachgerechte Abwägung zu empfehlen, bei der sie auch folgende Punkte nicht außer Acht lassen sollte:
Die Landwirtschaft bildet die Ernährungsgrundlage der Bevölkerung. Es steht fest, dass der Bedarf an...
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