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Die EU-Kommission muss ihre Entscheidung bei der Neuzulassung von Glyphosat – die voraussichtlich Mitte Mai ansteht – mithilfe wissenschaftlich belastbarer Erkenntnisse fällen. Das Herbizid steht im Spannungsfeld vieler verschiedener Ziele wie Erosions- und Nährstoffschutz auf der einen Seite und Verminderung des Einsatzes auf der anderen Seite.


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Sollten die Behörden die Unbedenklichkeit des Wirkstoffes bescheinigen, würden zahlreiche Argumente gegen ein vollständiges Verbot sprechen. Für den Fall einer Neuzulassung könnte man im Anschluss Anwendungsbestimmungen auf nationaler Ebene definieren, die den Einsatz von Glyphosat auf das notwendige Maß senken.

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