NT 152: Flächenscharfen Anwendungsplan erstellen und bei der Applikation mitführen. Er sollte folgende Informationen enthalten:
Saatzeitpunkt,
geplanter und tatsächlicher Anwendungstermin,
Aufwandmenge des Pflanzenschutzmittels,
Wassermenge und
Details zur Anwendungstechnik (Düse, Druck, Fahrgeschwindigkeit, Gestängehöhe).
NT 153: Spätestens einen Tag vor der Anwendung von Clomazone-haltigen Produkten sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben.
Bei der Anwendung
NT 127: Anwendung bei zu erwartenden Tageshöchsttemperaturen von
bis zu 20°C: ganztägige Anwendung,
über 20°C: Anwendung von 18.00 bis 9.00 Uhr,
über 25°C: keine Anwendung.
NT 145, NT 146:
90% Abdriftminderung erforderlich,
bis 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit,
mind. 300 l/ha Wasseraufwandmenge.
NT 155: 50 m Abstand zu
Ortschaften, Haus und Kleingärten,
Flächen mit bekannt Clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst),
für die Allgemeinheit bestimmte Flächen (z.B. Spiel-/Sport-/Golfplätze, Friedhöfe, öffentliche Parks, Gärten),
Flächen gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Öko-VO) sowie über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung).
0 m Abstand zu
Flächen bestellt mit Winterraps, Getreide, Mais oder Rüben sowie bereits abgeerntete Flächen.
5 m Abstand zu
allen übrigen Flächen.
NT 154: Der Abstand von 50 m kann bei einigen Mitteln bei Soloeinsatz auf 20 m reduziert werden.
Nach der Anwendung
NT 149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche herum die Pflanzen auf Aufhellungen prüfen. Falls Aufhellungen auftreten, ist das sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und dem Zulassungsinhaber zu melden. ▶
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NT 152: Flächenscharfen Anwendungsplan erstellen und bei der Applikation mitführen. Er sollte folgende Informationen enthalten:
Saatzeitpunkt,
geplanter und tatsächlicher Anwendungstermin,
Aufwandmenge des Pflanzenschutzmittels,
Wassermenge und
Details zur Anwendungstechnik (Düse, Druck, Fahrgeschwindigkeit, Gestängehöhe).
NT 153: Spätestens einen Tag vor der Anwendung von Clomazone-haltigen Produkten sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben.
Bei der Anwendung
NT 127: Anwendung bei zu erwartenden Tageshöchsttemperaturen von
bis zu 20°C: ganztägige Anwendung,
über 20°C: Anwendung von 18.00 bis 9.00 Uhr,
über 25°C: keine Anwendung.
NT 145, NT 146:
90% Abdriftminderung erforderlich,
bis 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit,
mind. 300 l/ha Wasseraufwandmenge.
NT 155: 50 m Abstand zu
Ortschaften, Haus und Kleingärten,
Flächen mit bekannt Clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst),
für die Allgemeinheit bestimmte Flächen (z.B. Spiel-/Sport-/Golfplätze, Friedhöfe, öffentliche Parks, Gärten),
Flächen gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Öko-VO) sowie über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung).
0 m Abstand zu
Flächen bestellt mit Winterraps, Getreide, Mais oder Rüben sowie bereits abgeerntete Flächen.
5 m Abstand zu
allen übrigen Flächen.
NT 154: Der Abstand von 50 m kann bei einigen Mitteln bei Soloeinsatz auf 20 m reduziert werden.
Nach der Anwendung
NT 149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche herum die Pflanzen auf Aufhellungen prüfen. Falls Aufhellungen auftreten, ist das sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und dem Zulassungsinhaber zu melden. ▶